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Autor Jürgen Laub am 06. April 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Gebühr Barabhebung am Geldautomat max. 1,50 EUR

Sehr geehrte Frau Ministerin,

verstehe ich richtig, dass die Banken für eine Abhebung am Geldautomat ca. 0,70 EUR Kosten haben und dafür nach der "grosszügigen" Reduzierung noch maximal 5,00 EUR verlangt dürfen? Ich kann das in keiner Weise akzeptieren. Hier wird doch mit dem Segen Ihres Ministeriums die "Gelddruckmaschine" der Banken gestartet. Das ist für mich Wucher. Sie sollten mal den entsprechenden Paragraphen über Wucher im BGB lesen.
Ich finde es okay, wenn man eine Höchstgrenze von 1,50 EUR festlegt. Das ist dann immer noch ein Gewinnaufschlag von etwas über 100%. Dies ist gegenüber den Banken immer noch sehr grosszügig, denn welche andere Branche kann sich so etwas in der aktuellen wirtschaftlichen Lage erlauben. Alles was darüber geht, ist Betrug an den Wählern bzw. den Bankkunden. Zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen mit dem Verbraucherschutz und lassen Sie nur eine maximale Gebühr von 1,50 EUR zu.

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