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Autor M. Schleehauf am 01. Oktober 2010
6863 Leser · 75 Stimmen (-1 / +74)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Verbot von irreführender Werbung

Sehr geehrte Frau Ministerin,

auf der Homepage von der Verbraucherzentrale hamburg habe ich heute folgendes gelesen:
* Bei 92 Prozent der Produkte mit dem Label „ohne Geschmacksverstärker“ wird den Geschmack verstärkender Hefeextrakt eingesetzt.

* Bei 62 Prozent der mit „ohne Farbstoffe“ oder „ohne künstliche Farbstoffe“ beworbenen Lebensmittel wird mit anderen Zutaten gefärbt.

* Wird auf dem Etikett „ohne künstliche Aromen“ geworben, kommen bei 71 Prozent der Produkte andere Aromen zum Einsatz, die laut Gesetz als nicht künstlich gelten, aber trotzdem im Labor hergestellt werden.

Da war ich schon enttäuscht als ich dies gelesen habe, denn in der Vergangenheit habe ich darauf verlassen, dass der Hinweis auf der Packung auch stimmt.

Was muss getan werden, dass der Verbraucher nicht in die Irre geführt wird?

mit freundlichen Grüßen

+73

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