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Autor Mechthild Kehsler am 25. Oktober 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Wer schützt meine Verbraucherinteressen gegen Megakonzern?

im Januar 2010 bestellte ich bei der Telekom das Paket Entertain comfort. Aufgrund eines Fehlers im System konnte Telekom diese Leistung nie erbringen. Ich bekam weder Hardware noch Zugangsdaten. Unzählige Anrufe im Call Center und Schreiben meinerseits blieben im Raum stehen, bzw. wurden nicht beantwortet. Seit April 2010 bucht die Telekom monatlich die Gebühr für die nicht erbachte Leistung Entertain Comfort ab. Da ich meinen bisherigen Provider auch fristgemäß gekündigt hatte, gehe ich jetzt über einen Mobilstick ins Internet. Ich brauche das Internet auch aus beruflichen Gründen. Die für den Stick entstehenden Kosten wären bei einem ordnungsgemäßen Verhalten der Telekom nicht nötig. Zwischenzeitlich habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der ebenso hingehalten wird; es gab ein Telefonat seitens der Telekom, dass der Fall umgehend bearbeitet wird, aber ansonsten keine Reaktion.
Meine Rechte und Interessen als Verbraucher werden von der Telekom mißachtet und mit Füßen getreten. Wer schützt meine Verbraucherinteressen gegen diesen Megakonzern? Der Umgang mit mir als langjährigen und potenziellen Kunden erinnert an Raubrittertum aus dem Mittelalter.
Ich weiß nicht, wie ich zu meinem Recht kommen soll!!!!!
Bitte verhelfen Sie mir dazu. Bezahlen kann ich nur Leistungen, die erbracht werden.
Der ganze Vorgang seitens der Telekom ist dreist, kundenunfreundlich und hat nichts mit einem weltweit agierenden modernem Unternehmen zu tun.
Ich verlange, dass der zuviel gezahlte Betrag und die mir entstandenen Unkosten an mich überwiesen werden und sofort die unrechtmäßigen monatlichen Abbuchungen aufhören.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Kehsler

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