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Autor Robert Bosch am 01. November 2010
7894 Leser · 82 Stimmen (-0 / +82)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Risikoklasse offene Immobilienfonds

Wie ist es möglich, daß offene Immobiliefonds mit Risikoklasse 2 bezeichnet werden obwohl die jederzeitige Rückzahlung aufgeschoben werden kann bzw. überhaupt evt. entfällt? Hier ist Risikoklasse 5 angebracht!

Gruß Bosch

+82

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