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Autor Gregor Wiedemann am 07. Februar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Betrug mit Internet by call Anbietern

Sehr geehrte Frau Aigner,

ich ärgere mich soeben massiv über die Praktik des Internet-By-Call Anbieters Alster24. Im November 2010 habe ich bei meinem Low-Band-ISDN Anschluss auf diesen Anbieter umgestellt, da dieser einen Tarif von 0,1ct/min Internet angeboten hatte. Um den Jahreswechsel sind die Verbindungskosten dann unvermittelt auf 15ct/min angehoben worden, ohne dass mir dies zur Kenntnis gegeben wurde. Somit fallen für mich im Januar 2011 Kosten von fast 300 EUR an.

Der bisherigen Rechtslage zufolge bin ich gezwungen, mich immer wieder neu beim Anbieter über plötzliche geänderte Verbindungsentgelte zu informieren, was aber gerade bei meiner Gelegenheitsnutzung des Internet und bei langsamer ISDN-Einwahlverbindung nicht so einfach möglich ist. Wollen Sie an dieser Rechtslage nicht bald etwas ändern?

Darüber hinaus bin ich nicht sicher, ob solch drastische Preissteigerungen - in diesem Falle im 15.000% !!! - nicht eine sittenwidrige Geschäftspraxis sind. Sollte ich ihrer Meinung nach die Zahlung der Netzverbindungskosten im Januar verweigern?

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Wiedemann

+64

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