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Auswahl der Redaktion
Autor BMELV . am 02. Mai 2011
14511 Leser · 42 Stimmen (-0 / +42)

2. Dialogveranstaltung: Verbraucher im Netz

1) Nutzerfreundliche Voreinstellungen

Welcher Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die Voreinstellungen zum Schutz der Privatsphäre in Sozialen Netzwerken?

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Bitte, beachten Sie: Bei dieser Frage handelt es sich um einen Beitrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Das BMELV wird diese Frage am 8. Juni 2011 in eine Diskussion rund um Soziale Netzwerke einbringen. Geben Sie dieser Frage oder den anderen Beiträgen des BMELV Ihre Stimme, wenn Sie sie für wichtig halten. Oder schreiben Sie uns einen Beitrag mit Ihrer eigenen Frage. Vielen Dank! Auf dieses Weise helfen Sie, für Transparenz und Ehrlichkeit im "Dialog: Verbraucher im Netz" zu sorgen.

+42

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Antwort
von Ilse Aigner am 30. Mai 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

insbesondere beim größten deutschen Sozialen Netzwerk VZ Netzwerke Ltd. (StudiVZ, SchülerVZ und meinVZ) sind die Inhalte bereits nach der Voreinstellung nur für die aktiv zugelassenen Freunde sichtbar, so dass die Nutzer nur dann aktiv werden müssen, wenn sie ihre Inhalte darüber hinaus sichtbar machen wollen. Demgegenüber sind nach den Voreinstellungen bei Facebook die meisten Inhalte für alle Netzwerknutzer sichtbar und einige sogar für Suchmaschinen auffindbar. Wer Inhalte nur für Freunde zur Verfügung stellen will, muss sich manuell durch zahlreiche Einstellungen klicken. Forderungen(Appelle finde ich ein bisschen schwach) zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen haben hier bislang nur zu geringfügigen Verbesserungen geführt. Auch bei der Einführung der Gesichterkennung auf Facebook wurde diese in der Voreinstellung automatisch frei geschaltet, so dass Nutzer, die diese nicht wollen, aktiv werden müssen. Daher setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, eine Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen einzuführen. Hierüber wird bei der anstehenden Novellierung des Europäischen Datenschutzrechtes diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen