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Autor Franz Leinberger am 02. Juni 2010
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Sicherheit im Internet

Adressbuchschwindel und Abonnementsfallen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

mein Freund besitzt eine Physiotherapie-Praxis in Berlin-Mitte.
Er wurde und wird weiterhin ständig von Firmen angerufen, die
in einem angeblichen Branchenbuch im Internet einen sogenannten "Premiumeintrag" vorschwindeln, dessen Daten aktualisiert werden sollen. In der Hektik des Praxisalltags hat mein Freund die Daten per Zweitanruf bestätigt und verfeinert.
Das Telefongespräch wurde mitgeschnitten.

Dies passierte zweimal, weil mein Freund Vertrauen in etwas mehr Werbung durch diese Eintragungen legte, in dem Glauben, es ginge um eine öffentliche Suchmaschine und die zusammen 500 € seien gut angelegt und der Beitrag ist einmalig.

Jetzt, als nach Ablauf eines Jahres eine neue Rechnung von beiden Firmen ins Haus kam, habe ich mich der Sache angenommen und im Internet recherchiert.
Der "trafficzähler" bei beiden Firmen steht täglich unter 10 Usern,
bei gelbeseiten.de (kostenlos) 170.000 User am Tag, somit ist eine geldwerte Dienstleistung offensichtlich in Frage zu stellen.
Außerdem ist die Internetpräsenz wertlos, so findet man in den verschwindend geringen Einträgen in den Branchenverzeichnissen o.g. Firmen kein griechisches Restaurant in Berlin oder keinen Augenarzt in Düsseldorf, dafür ist aber der Friseurberuf überdurchschnittlich vertreten !

Ich bin mir darüber im Klaren, dass bei künftiger Nichtzahlung der Forderungen außer Androhung eines SCHUFA-Eintrags, Inanspruchnahme eines Inkasso-Unternehmens und letztendlich eines gerichtlichen Mahnbescheides keine weiteren Konsequenzen entstehen, weil diese Branche darauf abzielt, bewusst zu betrügen und sich kein Outing über Ihre Praktiken leisten kann.

Was kann der Gesetzgeber tun, dass z.B. Kauf- Werks- und Dienstleistungsverträge einer physischen Unterschrift bedürfen und warum geht man davon aus, dass ein unerfahrener Jungunternehmer das Kaufvertragsrecht dezidiert wissen muss, quasi erst dann merkt, er hat kein Rücktrittsrecht von Verträgen, wenn es zu spät ist ?

Hier ist eine Lücke im Gesetz, die von spitzfindigen Betrügern ausgenutzt wird, eine Petition beim Europäischen Parlament habe ich in dieser Sache im Februar eingereicht.

Freundliche Grüße

Franz Leinberger

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