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Autor Volker Kusserow am 18. August 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Google Street View – Meinung eines Verbrauchers zum „Opt-Out“ Model

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

ich habe folgende Frage an Sie:

Können Sie sich vorstellen das derzeitige passive „Opt-Out“ Modell durch ein aktives „Opt-In“ Modell zu ersetzen und wie unten beschrieben umzusetzten?

Die derzeitig beabsichtigte Lösung bei Google Street View über die „Opt-Out“ (rausoptieren) Funktion die privaten Wohnumstände ausblenden zu lassen ist meines Erachtens falsch, und sollte durch eine „Opt-In“ (reinoptieren) Lösung ersetzt werden, bei der allerdings auch im späteren Verlauf immer noch die Möglichkeit gegeben sein sollte sich von der einmal getroffenen Entscheidung wieder zu distanzieren. Der Zeitraum von einem bzw. zwei Monaten zum Rausoptieren ist ebenfalls falsch. Diese Möglichkeit sollte es, wenn schon, grundsätzlich zeitlich unbegrenzt geben.

Begründung:

Sicherlich gibt es für das Erscheinen bei Google Street View so viele gute wie negative Gründe, je nachdem von welcher Perspektive aus man es betrachtet. Meines Erachtens ist eine derzeitige De-facto Zwangsmitgliedschaft bei Google Street View aber nicht gerechtfertigt. Dann könnte man auch gleich jeden Bewohner bei Geburt in Facebook o. ä. aufnehmen. Und wenn es die Eltern versäumen Einspruch einzulegen, wäre das ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger. Das jetzige „Opt-Out“ Modell von Google Street View verrät dem Informationsbedürftigen immerhin das man beim Rausoptieren vielleicht etwas zu verbergen hat, was die Allgemeinheit nicht wissen soll und könnte geradezu ein Begehren veranlassen herauszufinden was es unter betreffender Adresse vielleicht Interessantens zu entdecken bzw. auszuschöpfen gibt.

Wenn jedoch von Anfang an die Mehrzahl der Bürger mit ihren Wohnungen nicht sichtbar wären, hätte die anfängliche Nichtdarstellung zumindest ein anderes Vorzeichen. Des Weiteren werden unter der derzeitigen Lösung gleichzeitig alle die nicht rausoptieren über demografisches, bzw. geografischen Zielgruppenmarketing erfasst und somit unter Umständen Ziele, bzw. Opfer von ungewünschten, mit unter bösartigen Marketingattacken. Letzteres betrifft vorallem, aber nicht nur, ältere Menschen die man über Phishing-Methode in einer evtl. Zwangslage ausnutzen könnte. Dies passiert heute bereits schon über Internet, E-Mail, Telefon und Direkt Mailings.

Die zukünftige Möglichkeit der Verknüpfung aller bereits bekannten personenbezogenen Daten über einen Anbieter wie Google mit den Datensätzen oft auch dubioser Anbieter öffnet Missbrauch Tür und Tor. In jedem Fall müsste es untersagt werden, dass den Panoramabildern Adressen zugeordnet werden können, ausser man optiert bewusst dafür, die es, wie bei Google Earth, ermöglichen eine bestimmte Adresse zu suchen und anzeigen zu lassen. Genaugenommen müsste eine „Opt-In“ Lösung zukünftig auch bei Google Earth und ähnlichen Anbietern realisiert werden.

Die angestrebte „Opt-Out“ Vorgehensweise sollte im Sinne des Verbrauchers unbedingt nochmal überdacht werden und das Vorhaben wenn nötig mittels einstweiliger Verfügung gestoppt werden zumindest soweit es die Darstellung von Daten Derjenigen betrifft, die nicht ausdrückling für eine Mitgliedschaft bzw. Darstellung bei Google Street View optiert haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ein besorgter Bürger, Verbraucher und Wähler

Noch haben wir (Sie) es in der Hand!

P. S. Möglicherweise ist am Ende der Abstimmphase in diesem Forum zuzügl Ihrer Antwort die Zeit bereits verstrichen um hier noch etwas auszurichten. Die Frage des Datenschutzes ist zu wichtig und weitreichend um nicht oder zu spät beantwortet zu werden.

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