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Autor E. Ilter am 11. Juni 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Internetprovider

Sehr geehrte Frau Aigner,

heute habe ich einen Artikel über Sie gelesen wo Sie Lockvogelangebote bei Krediten verbieten:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Lockvogelangebote...

Alle Internetprovider die Ihre Angebote über die Telefonleitung anbieten, sollte man auch auf die Finger schauen. Erfahrungsgemäß kann ich sagen, dass die Telefonleitungen überlastet sind. Diese Provider werben immer mit bis zu 16.000 kbit/s Leitungen. Dabei ist von Anfang an klar, dass diese Geschwindigkeiten nie erreicht werden können. Schauen Sie sich diverse Foren an. Viele Endverbraucher beschweren sich über diesen Betrug bzw. Mogelpackung. Geschwindigkeitseinbusen von ein paar Prozent ist akzeptable. Aber meist ist es leider mehr als die Hälfte. Sollen die Provider doch ehrlich sein und mit 4.000 oder 5.000 kbit/s Leitungen werben, sprich mit der tatsächlichen Geschwindigkeit was mit der aktuellen Technik möglich ist. Der Endverbraucher kann keine Ansprüche geltend machen, weil die alle meist mit "bis zu" Geschwindigkeiten werben. Hätte der Endverbraucher das gewusst, hätte er ein anderes Angebot wahrgenommen.

Internetprovider die das TV-Kabel Netz verwenden, bieten das an was man auch am Ende tatsächlich bekommt. Wenn die 20.000 kbit/s anbieten, bekommt man das auch. Ausserdem kann man sagen, dass hier ein Wettbewerbsnachteil gibt. Internetprovider, die das TV-Kabel Netz verwenden, würden mehr Kunden gewinnen, wenn die Verbrauche wüssten, dass diese die anderen Provider mit utopische Geschwindigkeiten werben. Ein großer Teil der Endverbraucher weiß bestimmt noch nicht mal, dass die Abgezockt werden. Junge Personen oder Personen mit IT-Affinität kontrollieren mal nach. Ältere oder unerfahrene Personen eher kaum.
Vor kurzem habe ich beobachten können, dass z.B. unitymedia sein 20.000 kbit/s Internet Angebot auf 16.000 kbit/s runter geschraubt hat. Das ist absolut korrekt und Fair.

Viele Endverbraucher würden sich sehr freuen, wenn Sie auch hier Klarheit und Regel schaffen würden.

Über eine positive Antwort in naher Zukunft würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

E. Ilter
Dipl.-Betriebswirt (FH)

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