Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Christine Joas am 26. Mai 2010
7723 Leser · 51 Stimmen (-0 / +51)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Supermärkte zwingen ihre Kunden zur Angabe der Personalien

Sehr geehrte Frau Aigner,
ich würde Ihnen gern einen Fall schildern, den ich schon öfters erlebt habe und den ich unmöglich finde. Dazu hätte ich dann eine Frage!
Ich habe die angewohnheit, immer nach jedem Einkauf den Kassenbon zu überprüfen und es ist mir schon oft passiert, dass dieser falsch ist.
Selbstverständlich gehe ich dann zu der Kassiererin und mache sie darauf aufmerksam, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - einen zu hohen Preis berechnet hat.
Natürlich bekomme ich dann mein Geld zurück, aber ich MUSS ein Formular ausfüllen, in dem ich meinen Namen und die komplette Anschrift angeben muss und mit meiner Unterschrift bestätigen, dass ich den Betrag erhalten habe.
Meine Privatsphäre ist mir heilig und deshalb habe ich mich neulich geweigert. Ich habe zu der Kassiererin im Supermarkt gesagt, niemand könne mich zwingen, meine Personalien anzugeben, außer der deutschen Polizei natürlich, zu der sie aber sichtlich nicht gehöre. Zumal ich nichts verbrochen hatte, der Fehler war einzig und allein die Schuld der Kassiererin. Sie sagte, das verlangt der Chef, als Nachweis für das Geld, damit es auch wirklich ausbezahlt ist und nicht in den Taschen der Angestellten landet. Fazit: Ich hätte mein Geld ohne Adressangabe nicht wieder bekommen!

Nun frage ich Sie:
1. bin ich verantwortlich für die Fehler anderer und dafür, dass das Vertrauensverhältnis Chef/Angestellte stimmt?
2. kann ich in einem Geschäft (Supermarkt, Möbelgeschäft ect.) gezwungen werden, meine Personalien anzugeben?
3. habe ich nicht ein Recht auf Datenschutz und Anonymität wenigstens beim Einkaufen?
4. muss ich mein Geld wieder bekommen, wenn ich mich weigere, bzw. bin ich in dem Fall zur Richtigkeit der Angaben verpflichtet?

Ich finde es skandalös, dass ein simpler Einkauf wie eine polizeiliche Vernehmung gehandhabt wird!

Ich danke Ihnen schon jetzt für eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Christine Joas

+51

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.