Bitte beachten Sie, dass dieser Bereich nur noch im Lesemodus aktiv ist und keine weiteren Anfragen mehr bearbeitet werden. Sie haben Fragen zum Netzausbau? Kontaktieren Sie uns über twitter.com/Amprion oder schreiben Sie eine Mail an unsere Pressesprecher bzw. unsere Projektkommunikatoren.

Beantwortet
Autor Jens Kaiser am 06. Juli 2015
10161 Leser · 4 Stimmen (-0 / +4)

Sonstige Themengebiete

Erdverkabelung

Sehr geehrtes Amprion-Team,

ich hab in der letzten Woche viel von der Einigung der Bundesregierung im Energie-Streit gelesen. Die Einigung beinhaltet auch den verstärkten Einsatz von Erdverkabelungen.

Mich interessiert ob diese Entscheidung einen Einfluss auf die Trassenführung unter Amprion hat. Wird es im „Amprion-Bereich“ auch vermehrt Erdverkabelungen geben?

Mit freundlichen Grüßen
Jens Kaiser

+4

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Thomas Wiede am 28. August 2015
Thomas Wiede

Sehr geehrter Herr Kaiser,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als innovativer Übertragungsnetzbetreiber stehen wir der Kabeltechnologie grundsätzlich offen gegenüber. So realisiert Amprion derzeit das deutschlandweit erste Kabel-Pilotprojekt im Höchstspannungsbereich in Raesfeld im Münsterland.

In Ihrer Frage beziehen sich auf die Koalitionsentscheidung vom 1. Juli 2015. Wir begrüßen das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Energiewende und den damit verbundenen energiepolitischen Folgemaßnahmen. Mit den im Eckpunktepapier enthaltenen Vorgaben für einen bürgerfreundlichen Netzausbau ist die Grundlage für mehr Planungssicherheit und klare Leitlinien geschaffen. Ein maßgeblicher Baustein ist dabei der Vorrang der Erdverkabelung bei neuen Gleichstromtrassen (HGÜ) in der Bundesfachplanung. Wie dieser Vorrang gesetzlich geregelt wird, ist derzeit aber noch offen. Dieser gesetzlichen Regelung folgend werden wir auch die Planung der Gleichstrompassage Südost von Sachsen-Anhalt nach Bayern wieder von vorne beginnen, sobald wir eine Bestätigung des Projektes vom Bundesgesetzgeber erhalten haben.

Auch in der Gesetzgebung zur Wechselstromverkabelung erwarten wir Veränderungen. Im Rahmen des Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ ist die Ausweitung der bisher festgelegten Pilotstrecken vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Projekte, die vor allem die Kabelverlegung in technisch herausfordernden Situationen testen wie zum Beispiel der Querung von Wasserstraßen. Diese Ausweitung der Projekte begrüßen wir, da sie uns wichtige Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Kabeltechnologie auf der Höchstspannungsebene liefern – ohne die Systemsicherheit unseres Netzes zu gefährden.

Eines ist uns wichtig: Erdkabel im Höchstspannungsnetz sind noch nicht Stand der Technik. Ihr Einsatz und Betrieb birgt eine Reihe von Herausforderungen. Bevor wir diese Technologie also weiträumig einsetzen, müssen wir sicher sein, dass sie zuverlässig funktioniert.

Wir hoffen, dass wir Ihre Frage beantworten konnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Wiede