Sehr geehrter Herr Meyer,
in Hürth sind zwei unterschiedliche Projekte aus zwei verschiedenen Bundesgesetzen vorgesehen: Mit dem Vorhaben Nr. 15 (380-kV-Verbindung Wechselstrom Osterath-Weißenthurm) aus dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), das seit 2012 im Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln ist, ist vorgesehen zwei der drei nebeneinander stehenden Leitungen in Hürth abzubauen und eine neue, größere zu errichten. Nach dem EnLAG-Ausbau stehen in Hürth dann zwei Leitungen (zwei Mastreihen) mit den drei Spannungsebenen von 110 bis 380 Kilovolt nebeneinander. Hier der Bereich in Hürth, um den es geht, zumal an anderer Stelle im Stadtgebiet auch andere Bestandleitungen existieren: http://netzausbau.amprion.net/sites/default/files/bersich...
Für Ultranet (Projekt Nr. 2 aus dem Bundesbedarfsplangesetz) plant Amprion wie Sie richtig schreiben, eine der Höchstspannungsleitungen mit zu nutzen. Amprion sieht vor, keine weiteren Strommaste für Ultranet in Hürth zu errichten. Für die Gleichstromverbindung reicht der Austausch der Isolation am bestehenden Mast, nur punktuell müssen ggf. vereinzelt Maste ausgetauscht werden. Ein Neubau ist in Hürth nur für die EnLAG-Leitung erforderlich. Welche der zwei Höchstspannungsleitungen in Hürth mitgenutzt werden soll, entscheidet sich erst im zweiten Genehmigungsschritt, dem Planfeststellungsverfahren. Anfang 2016 ist zunächst der erste Schritt, die Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur gestartet. Karten für Ultranet mit dem Trassenkorridor, innerhalb dessen wir eine Stromleitung mitnutzen wollen, finden Sie hier: http://netzausbau.amprion.net/sites/default/files/a_4_2_b...
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Joelle Bouillon
Projektkommunikation