Sehr geehrte Frau Hemstedt,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir gerne beantworten.
Das von Ihnen angesprochene Projekt ist das Vorhaben 9 im Bundesbedarfsplangesetz.
Der Ausbau der Leitung zwischen Hamm-Uentrop und Dortmund Süd dient der Vermeidung von Leitungsüberlastungen im östlichen Ruhrgebiet und in Westfalen. Im Detail stellt sich die technische Situation wie folgt dar: Auf der benachbarten Leitung zwischen Waltrop und Dortmund Nord befinden sich auf den Masten zwei 380-Kilovolt (kV)-Stromkreise. Bei Ausfall eines 380-kV-Stromkreises kann es zu Überlastungen des anderen Stromkreises kommen. Auf den Neubau der Leitung zwischen Waltrop und Dortmund Nord kann aber verzichtet werden, wenn als alternative Maßnah¬me auf der bestehenden Leitung von Hamm-Uentrop nach Dortmund Süd ein 220-kV-Stromkreis durch einen 380-kV-Stromkreis ersetzt wird. Die dafür erforderlichen Bauarbeiten sollen Februar 2017 abgeschlossen sein.
Bezüglich Ihrer Frage, ob die Maßnahme schon in wenigen Jahren überholt sein könnte, möchten wir auf den im Folgenden beschriebenen Planungs- und Gesetzgebungsprozess verweisen.
Die Maßnahme wurde zuletzt im Netzentwicklungsplan (NEP) 2015 als Projekt P30, Maßnahme 61 bestätigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf
http://www.netzentwicklungsplan.de/_NEP_file_transfer/NEP....
Dem NEP liegt der sogenannte Szenariorahmen zugrunde. Auf Basis des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, alle zwei Jahre eine Prognose zu Stromverbrauch, Ausbau der erneuerbaren Energien, installierte Leistung der konventionellen Energieträger etc. abzugeben. Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei unterschiedliche Szenarien für die folgenden zehn bis fünfzehn Jahre. Zusammen bilden diese die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen der deutschen Energielandschaft ab. Die Prüfung und Genehmigung des Szenariorahmens erfolgt durch die Bundesnetzagentur.
Auf der Grundlage des Szenariorahmens bestimmen die Übertragungsnetzbetreiber den notwendigen Netzausbau. Die Ergebnisse fassen sie im NEP zusammen. Dieser enthält alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes, die in zehn bis fünfzehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
Nach Berücksichtigung von Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestätigt die Bundesnetzagentur den NEP und übermittelt ihn an die Bundes¬regierung. Er ist Grundlage für das Bundesbedarfsbedarfsplangesetz. Für die darin enthaltenen Vorhaben sind die energie¬wirt¬schaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf verbindlich festgestellt.
Eine detaillierte Beschreibung der Schritte zur Bedarfsermittlung und zur Bestimmung der erforderlichen Vorhaben finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter
http://www.netzausbau.de/5schritte/de.html
Wir hoffen, Ihre aufgeworfenen Fragen hiermit ausreichend beantwortet zu haben. Gern stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Wiede