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Beantwortet
Autor Birthe Kohmanns am 24. Juli 2017
8351 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3)

Sonstige Themengebiete

Konverter in Meerbusch-Osterath

Sehr geehrte Frau Bouillon,

gibt es ein Gesetz, welches den Abstand eines Konverters zur Wohnbebauung regelt? Oder beziehen Sie sich da ausschließlich auf die Regelungen für 220KV-Leitungen?

Meines Wissens gibt es in anderen Bundesländern Gesetze, die sich explizit mit dem Konverterbau befassen.
Wurde das in Nordrhein-Westfalen bis jetzt versäumt?

Außerdem würde mich eine Erläuterung der Raumwiderstandsklassen in Bezug auf Bodenschätze bzw. Abstand zur Wohnbebauung/Schutzgut Mensch interessieren. Was ergibt eine höhere Raumwiderstandsklasse?

Vielen Dank und mit besten Grüßen,
Birthe Kohmanns

+3

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Antwort
von Joëlle Bouillon am 12. September 2017
Joëlle Bouillon

Sehr geehrte Frau Kohmanns,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt bei der Errichtung einer Konverteranlage keinen gesetzlichen Mindestabstand zur Wohnbebauung. Eine solche gesetzliche Grundlage ist mir auch aus anderen Bundesländern nicht bekannt. Letztlich ergeben sich die Abstände aus den Vorgaben des Immissionsschutzes, die wir bereits in unmittelbarer Umgebung der Konverteranlage einhalten. Es gibt Vorgaben bei der Errichtung neuer Freileitungen, die im Gutachten in Bezug auf die Leitung zur Anbindung des Konverters, berücksichtigt wurden. Das Schutzgut Mensch hat bei der Konverterstandortsuche für Amprion höchste Priorität. Die Abwägung und Methodik, die sie mit den „Raumwiderstandsklassen“ ansprechen, können Sie dem aktualisierten Gutachten bzw. unserer FAQ entnehmen.

Regionalplanerische Ziele, wie ausgewiesene Bereiche zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze, sowie die im Landesentwicklungsplan festgelegten Abstände von 200 bzw. 400 m von neuen Freileitungen zu Wohnbebauung, sind als Rückstellungskriterien im Gutachten angewendet. Sie werden in der Standortsuche bereits zu einem frühen Schritt von der weiteren Betrachtung ausgeblendet. Zusätzlich wurde das Schutzgut Mensch in der darauf folgenden vergleichenden Bewertung möglicher Standortbereiche als Abwägungskriterium berücksichtigt. Hierbei wurde in der überarbeiteten Version des Gutachtens die optische Wahrnehmbarkeit des Konverters in Betracht gezogen.

Das Gutachten zeigt, dass als Standort für den nördlichen Konverter von Ultranet die Dreiecksfläche in Kaarst am besten geeignet ist. Sie liegt rund 1,8 Kilometer von der geschlossenen Wohnbebauung entfernt. Die Dreiecksfläche ist derzeit raumordnerisch im Regionalplan Düsseldorf als „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) für den Kiesabbau ausgewiesen. Amprion unternimmt als Vorhabenträgerin weiterhin alle nötigen Schritte, um den Bau der Konverteranlage auf der Fläche zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Joëlle Bouillon
Projektsprecherin Ultranet