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Beantwortet
Autor Iris Starke am 20. März 2008
7540 Leser · 70 Stimmen (-0 / +70)

Sonstiges

BundeskanzlerIn?

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,
sehr geehrter Damen und Herren der Abteilung Presse und Kommunikation,

in Ihrer Antwort auf die Frage "Zweithöchstes Amt" (http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/16125) fällt auf, dass sie sehr beharrlich den Begriff "Bundeskanzler" verwenden.

Mit stellt sich hier die Frage, ob sie eventuell eine bereits veraltete Antwort aus der "Schublade" geholt haben oder ob sie die Tatsache, dass dieses Amt zur Zeit von einer Frau bekleidet wird, bewusst sprachlich ausblenden. (?)

Mit welcher Begründung wird an den männlichen Amtsbezeichnungen für die höchsten politischen Ämter festgehalten?

Diese Frage interessiert vor allem hinsichtlich der Vorreiterrolle, die die Regierung zum Thema Geschlechtergleichstellung einnehmen sollte.

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß.

Iris Starke

+70

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Antwort
aus dem Bundestag am 03. April 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Starke,

die Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss ihren Ausdruck gewiss auch in der Sprache finden. In der von Ihnen zitierten Antwort geht es jedoch nicht um die Person der derzeitigen Bundeskanzlerin, sondern um ihr Amt und dessen protokollarische Einordnung in der Hierarchie der obersten Staatsämter. In diesem Zusammenhang erscheint uns der Begriff des auch vom Grundgesetz verwendeten, sogenannten generischen Maskulinums „Bundeskanzler“ vertretbar, obwohl die offizielle Anrede für eine Frau in diesem Amt natürlich „Frau Bundeskanzlerin“ lautet. Ein grundsätzliches Festhalten an der männlichen Amtsbezeichnung für hohe politische Ämter ist damit nicht verbunden.

Die Bezeichnung „Bundeskanzlerin“ ist übrigens 2005 von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Wort des Jahres gekürt worden, weil sie interessante sprachliche Fragen aufwirft – wir hoffen, die Ihre hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation