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Beantwortet
Autor Herbert Jacobi am 20. Juni 2008
10346 Leser · 337 Stimmen (-3 / +334)

Parlamentarische Initiativen

Einführung eines nationalen Buß- und Gebetstages als staatl. Feiertag

Sehr geehrte Herr Professor Dr. Lammert,

Wir haben am 17. Juni 2008 eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht mit dem Titel:

"PETITION ZUR EINFÜHRUNG EINES NATIONALEN BUß- UND GEBETSTAGES ALS STAATLICHER FEIERTAG"

Die Petition knüpft zwar an die Tradition des evangelischen Buß- und Bettages an, hat aber etwas völlig Neues zum Ziel, nämlich VÖLKERVERSÖHNUNG und ist aus unserer Sicht damit Bundesangelegenheit. Der Natur der Sache nach fällt die Zuständigkeitskompetenz der Länder weg.

Wir sind davon überzeugt, dass es - aus heutiger Sicht - falsch war, einen solch wichtigen Feiertag der Finanzierung der Pflegeversicherung zu opfern, statt ihn mit Leben zu füllen.

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Frage 1:
Sind Sie mit uns der Überzeugung, dass echte (Völker-)Verständigung nur durch (Völker-) Versöhnung ein tragendes Fundament bekommt und dass nur durch Buße und Umkehr dauerhafte Vergebung möglich ist und schließlich in echte Versöhnung münden kann?

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Wir haben als deutsches Volk sehr lange und sehr intensiv an der Last der Vergangenheit getragen. Das ist in keinem anderen Volk so intensiv geschehen wie gerade in Deutschland. Damit hat Deutschland ein Zeichen für andere Völker gesetzt, sich der Vergangenheit zu stellen. Es wäre aber falsch, in diesem gedemütigten Zustand der Depression zu verharren, deshalb die ...

Frage 2:
Sind Sie mit uns der Meinung, dass am 9. 11. d. J. - 70 Jahre nach der Reichspogromnacht - Deutschland dem Gedanken der Buße und Umkehr ein "neues Gesicht" geben sollte, damit dieser Tag zwar in unserer aller Erinnerung bleibt, aber auch als "Versöhnungstag mit der Vergangenheit", insbesondere mit Israel und den Völkern Europas gefeiert werden sollte?

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Frage 3:
Können Sie auch mittragen, dass am 9. 11. jeden Jahres, an einem solchen Feiertag, - gestiftet von der Regierung - alle Kirchen und Konfessionen in Deutschland gemeinsam des "Wunders von Berlin" (Jahrestag des Mauerfalls) gedenken und dem Gott der Bibel dafür danken, dem wir uns in der Präambel unseres Grundgesetzes als "ihm gegenüber verantwortlich" erklärt haben?

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Frage 4:
Sind Sie weiterhin mit uns der Überzeugung, dass dieser Tag es wert sein müsste, uns dankbar an die friedlichste aller Revolutionen in Deutschland zu erinnern, an dem kein Schuss gefallen und kein Blut vergossen wurde, weil die Menschen in Leipzig und später im ganzen Land gebetet und Gott um Hilfe angerufen haben?

Gottes reichen Segen!

Mit freundlichen Grüßen
CHRISTEN FÜR DEUTSCHLAND
im Auftrag: Herbert Jacobi

+331

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Antwort
aus dem Bundestag am 10. September 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Jacobi,

zu der in Ihrer Anfrage vom 20. Juni 2008 angesprochenen Petition ist Ihnen inzwischen eine Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern übersandt worden. Danach kann Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden, weil es keine rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Feiertages durch den Bund gibt, auch nicht aufgrund einer Zuständigkeit „kraft Natur der Sache“.

Wie Sie dieser Stellungnahme entnehmen können, ist der 3. Oktober der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag. Er wurde durch den Einigungsvertrag zum Tag der Deutschen Einheit und nationalen Feiertag erhoben. Alle anderen Feiertage sind in den Feiertagsgesetzen der Länder festgelegt. Auch der Buß- und Bettag ist landesrechtlich geregelt und ist in Sachsen noch immer ein gesetzlicher Feiertag.

Davon abgesehen, dass die Festlegung eines neuen bundeseinheitlichen Feiertages dem Bund nicht zusteht, wäre der 9. November als „Versöhnungstag mit der Vergangenheit“ ungeeignet – vor allem deshalb, weil dieser Tag im Dritten Reich „Gedenktag für die Gefallenen der Bewegung“ war, zur Erinnerung an den Marsch auf die Feldherrenhalle am 9. November 1923. Insoweit ist den Ausführungen des Bundesministeriums des Innern nichts hinzuzufügen.

Als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus wird in Deutschland seit 1996 der 27. Januar, der Jahrestag der Befreiung des KZs Auschwitz 1945 begangen. Im Jahr 2005 wurde der 27. Januar von der Generalversammlung der Vereinten Nationen offiziell zum Holocaust-Gedenktag erklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation