Der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht oder bewertet werden. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Beantwortet
Autor Klaus Breuer am 10. Juli 2008
11688 Leser · 323 Stimmen (-0 / +323)

Deutscher Bundestag allgemein

Alte Rechtschreibung im Grundgesetz?

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

heute kam ich in die Verlegenheit, im Grundgesetz für die Bundesrepublik etwas nachschlagen zu müssen. Ich surfte hierfür auf die Bundestagsseite und fand ohne Probleme das Grundgesetz. Mir fiel in der html-Version (nicht die PDF-Version!) aber auf, dass hier noch alte Rechtschreibung verwendet wurde!

Dies ist nicht nur lästig, wenn man Auszüge aus dem Grundgesetz schnell aus der html-Version kopieren will und Wörter wie "Ausschuß" usw. erst ändern muss. Das Festhalten an alter Rechtschreibung ist auch nicht besonders schmeichelhaft für ein modernes Parlament.

(ich habe nicht den gesamten html-Text auf Rechtschreibung überprüft. Aufgefallen ist mir alte Rechtschreibung bei Artikel 45, 45a ff.)

Bitte sagen Sie mir: Ist die alte Rechtschreibung vielleicht beabsichtigt? Werden Sie hier Änderungen vornehmen? Schließlich handelt es sich bei dem betreffenden Text um das - in meinen Augen - wichtigste Dokument unseres Landes!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Klaus Breuer

+323

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 25. September 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Breuer,

vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihren Hinweis. Wir werden ihn – unter Berücksichtigung der bei Gesetzen und bei dem Text unserer Verfassung erforderlichen Sensibilität – gerne berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation