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Autor Waldemar Hein am 04. September 2008
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Aktuelles

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die DB-AG wegen Verstoßes gegen das AGG

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtbeschwerde gegen die DB-AG.

Durch ihre Ankündigung zukünftig bei Schaltergeschäften eine Gebühr erheben zu wollen, verstößt sie m.E. gegen §2, Abs.1 Ziff 8 AGG i. Verbindung mit § 1 AGG, hier insbesondere Behinderung und Alter.
Es ist nicht nachvollziehbar, daß behinderte Menschen und ältere Menschen, die weder über das Internet, noch über die Automaten-EDV in der lage sind fahrkarten zu allgemein üblichen Bedingungen zu kaufen , dazu zählen auch Sonderangeboteder DB, für ihr Nichtkönnen finanziell benachteiligt werden.

Bitte sorgen Sie dafür, daß auch die DB-AG sich an die Gesetze der Bundesrepublick hält.

Mit freundlichen Grüßen aus Soest

Waldemar Hein

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