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Beantwortet
Autor kevin schmidt am 29. Oktober 2008
12889 Leser · 497 Stimmen (-10 / +487)

Bundestagsabgeordnete

Kindergeld für Abgeordnete

Sehr geehrter Herr Lammert,

bekommen Bundestags Abgeordnete eigendlich auch den Kindergeld-
zuschlag von ca.40€/pro Kind wie Beamte und der ganze Öffentliche Dienst auch .

Mit freundlichen Grüßen

Kevin Schmidt

+477

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 18. Februar 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vermutlich bezieht sich Ihre Frage auf den an Beamte gezahlten Familienzuschlag. Dieser ist nach § 40 Bundesbesoldungsgesetz Bestandteil der Beamtenbesoldung; seine Höhe ist abhängig von der Besoldungsgruppe, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder des Beamten.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben keinen Beamtenstatus und bekommen deshalb auch keinen Familienzuschlag.

Abgeordnete haben allerdings – wie andere Eltern auch – Anspruch auf Kindergeld, das durch die Familienkassen ausgezahlt wird. Dieses beträgt seit Januar 2009 für die ersten zwei Kinder jeweils 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für jedes weitere Kind 195 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation