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Beantwortet
Autor Peter Spindler am 05. November 2008
11035 Leser · 448 Stimmen (-3 / +445)

Sonstiges

Stellungnahme der Bundeskanzlerin Frau Merkel im Deutschenbundestag

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

das darf doch wohl nicht war sein was hier in den Reihen der CDU,
CSU und der Union durch die Medien und durch die Nachrichten fliest . Der Nordrhein-Pfälzer CDU droht der Bankrott. Da hat doch die Union einfach mal so nebenbei 400.000 € Fraktionsgelder veruntreut.
Und wer kommt jetzt für den Schaden auf die kleinen Steuerzahler und Sozialerleistungsempfänger von den Arbeitnehmer und Arbeitnehmer/innen wollen wir erst garnicht reden die müssen auch mit für die Schande bluten. Uns kleinen wird dann wieder mal mächtig in die Tasche gegriffen. Aber der Fraktion die linke Gregor Gysi und Oskar Lafontaine wird von der CDU und CSU sowie von der Union , wenn Sie Veränderungsvorschläge für uns Bürger und Bürger/innen in den Deutschen Bundestag ein bringen, das Leben aus den Reihen von CDU, CSU und der Union schwer gemacht. Der Fraktion de linke wird auch immer MfS Mitarbeit z.B. Herrn Gregor Gysi von der CDU, CSU und der Union vorgeschmissen. Dazu musste selbst Herr Gysi eine Stellungnahme im Deutschen Bundestag geben. Aber in Sachen Veruntreuung braucht die CDU, CSU und die Unon der Fraktion die Linken nichts aber auch garnichts vor zu werfen. In Sachen Veruntreuung steht die CDu, CSU, und die Union schon Jahrelang immer an erster Stelle. Das sollte sich mal ein kleiner Harz IV Empfänger erlauben Staatsgelder zu veruntreuen, den würden die CDU, CSU und die Union sofort ein sperren lassen. Aber die Union darf sich das Recht rausnehmen und über die Gesetze gehen und einfach mal so 400.000 € Fraktionsgelder veruntreuen. Die schrecken dabei auch nicht vor dem
Bundesverfassungsgericht zurück CDU, CSU und die Union dürfen einfach und das auch schon über Jahre ihre eigenen Gesetze machen. Das die Regierung CDU, CSU und Union Ihre Wähler von anfang an nur Belogen und Bertogen hat muss ich Ihnen nicht erklären, dass hat Gregor Gysi und Oskar Lafontain zu Recht in den Deutschen ein gebracht. Alles das was ich Ihnen geschrieben habe, habe ich auch per E-Mail an die Bundeskanzler/Iin Frau Merkel geschrieben. Frau Merkel sollte mir dazu Stellungnahme geben. Aber weil das die Wahrheit ist blieb meine E-Mail von Frau Merkel unbeantwortet. Frau Merkel kann keine Kritik und keine Wahrheit von einen kleinen Harz IV Empfänger ertragen. Einen kleinen Harz IV wir von der Regierung und von der Bundeskanzler/in Frau Merkel nicht Wahr genommen oder für voll genommen. Aber zur Wahl darf der kleine Harz IV gehen da kommt es auf die Stimme mit an. Das werde ich mir merken bei den nächsten Bundestagswahlen wird diese Regierung CDU, CSU, SPD und Union nicht von mir und auch von anderen Wählern die ich kenn gewählt. Wir wählen die Fraktion die Linke die sind Sozialegerechtigkeit und Demokratie in Deutschland.
Wenn Gregor Gysi eine Stellungnahme gegen MfS Mitarbeit geben kann. Da kann auch unsere Bundeskanzler/in Frau Merkel eine Stellungnahme für die 400.000 € Veruntreuten Fraktionsgelder was die Union verursacht hat geben. Es ist ihre Partei und das sind ihre Leute die Frau Merkel nicht in Kontrolle hat. Und Frau Merkel nicht für eine Stellungnahme für ihre bei den 400.000 € Veruntreuten Fraktionsgelder bereit ist, dann sollte sie als Bundeskanzler/in zurück treten. In der Hoffnung auf eine Antwort von Ihnen verbleibe ich:

Mit freundlichen Grüßen

Peter Spindler

+442

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Antwort
aus dem Bundestag am 18. Februar 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Spindler,

das Parteiengesetz überträgt dem Bundestagspräsidenten die Rolle des obersten Hüters über die Parteienfinanzierung. In seinem Auftrag überprüft die Bundestagsverwaltung derzeit die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe gegen den CDU-Landesverband Rheinland-Pfalz. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu laufenden Verfahren nicht äußern. Daher nur der grundsätzliche Hinweis, dass Parteien beispielsweise verpflichtet sind, den dreifachen Betrag einer Spende an die Staatskasse zu bezahlen, wenn sie diese Spende rechtswidrig angenommen haben. Und sollte eine Partei Spenden nicht ordnungsgemäß im Rechenschaftsbericht veröffentlicht haben, so wird gegen sie eine Strafe in Höhe des doppelten Spendenbetrages verhängt. Verstoßen Parteien gegen das Parteiengesetz, müssen sie also auch dafür geradestehen, nicht etwa, wie Sie meinen, der Steuerzahler.

Soweit Sie in Ihrer Frage die Bundeskanzlerin ansprechen, bitte ich Sie darum, sich unmittelbar an das Bundeskanzleramt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation