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Beantwortet
Autor Jan Sperling am 25. Mai 2009
7056 Leser · 153 Stimmen (-1 / +152)

Aktuelles

Ungueltige Stimmen bei der Bundespraesidentenwahl?

Sehr geehrter Herr Bundestagspraesident,

Mit Entsetzen und Grauen habe ich erfahren, dass es zwei ungueltige Stimmen bei der juengst abgehaltenen Bundespraesidentenwahl gab.

Wie kann es sein, dass Volksvertreter/Bundestagsabgeordnete nicht wissen wie man gueltige Stimmzettel abgibt?!?

Da es sich bei den Stimmen ja nicht um Enthaltungen handelt, wuerde ich gerne wissen, ob es Ihnen moeglich ist Details zu den ungueltigen Stimmzetteln zu geben. Ist etwas anderes darauf vermerkt? Falls Sie der falsche Ansprechpartner fuer diese Anfrage sind, wuerde ich mich ueber eine alternative Kontaktperson sehr freuen.

Vielen Dank fuer Ihre Muehen!

Mit freundlichem Gruss
J. Sperling

+151

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Antwort
aus dem Bundestag am 15. Juli 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Sperling,

der Bundespräsident wird gemäß Paragraph 9 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim, gewählt. Naturgemäß können wir daher weder feststellen, wer die zwei ungültigen Stimmen abgegeben hat noch warum. Abgestimmt haben bei der Wahl des Bundespräsidenten übrigens nicht nur Abgeordnete. Traditionell gehören zu den von den Landtagen entsandten Mitgliedern der Bundesversammlung auch Bürgerinnen und Bürger, die keinem Parlament angehören.

Der Bundestagspräsident hat als Leiter der Bundesversammlung vor Beginn der Wahl ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stimmkarten als ungültig gelten, wenn sie gar kein oder mehr als ein Kreuz aufweisen beziehungsweise wenn auf ihnen weitere Zusätze vermerkt sind. Die Stimmen wurden von den Schriftführern als Vertreter aller Fraktionen ausgezählt. Nach ihrer übereinstimmenden Feststellung waren zwei der abgegebenen Stimmen als ungültig zu werten.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation