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Beantwortet
Autor Martina Höfer am 14. Dezember 2009
8312 Leser · 18 Stimmen (-0 / +18)

Aktuelles

Gesetzesänderung zur Aktennutzung

Sehr geehrter Bundestagspräsident,

wie Sie vielleicht am Beispiel Brandenburg sehen, brauchen wir weiterhin Zugang zu den Akten der Birthler-Behörde. Nicht nur bis 2011, sondern am besten für immer.

Wie können wir mit dem Bundestag gemeinsam dieses Gesetz entsprechend verändern? Damit wir unsere Geschichte verstehen lernen, so schmerzhaft das auch sein mag.

Unsere Enkel fragen schon, was denn die Stasi mit vielen Menschen gemacht hat. Sie sollen Antwort bekommen. Bitte unterstützen Sie weiterhin eine fundierte demokratische Politik.

Mit freundlichen Grüßen aus Brandenburg
Martina Höfer

+18

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Antwort
aus dem Bundestag am 10. Februar 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Höfer,

der Bundestagspräsident stimmt Ihnen vollkommen zu: Der Zugang zu den Stasi-Akten muss erhalten bleiben, einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung der DDR-Diktatur darf es nicht geben. Gerade die erschreckend geringen Kenntnisse von Schülern und Jugendlichen über die DDR, die Studien immer wieder offenbaren, machen deutlich, dass mehr und nicht weniger kritische Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte nötig ist.

Auch die ganz überwiegende Mehrheit des Bundestages ist der Auffassung, dass das Thema Stasi sich nicht erledigt hat. Schon bei der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 2006 haben die Abgeordneten mit einer breiten, fraktionsübergreifenden Mehrheit den Aktenzugang für Forschung und Öffentlichkeit verbessert. Wie groß bei vielen das Bedürfnis nach Informationen und Aufklärung ist, zeigt die hohe Anzahl von Anträgen auf Akteneinsicht bei der Birthler-Behörde – über 100.000 allein im Jahr 2009, fast zwanzig Jahre nach dem Ende der DDR.

Angesichts der aktuellen Vorgänge in Brandenburg haben sich zudem alle Fraktionen im Deutschen Bundestag – mit Ausnahme der Fraktion Die Linke – vor kurzem dafür ausgesprochen, die so genannten Regelüberprüfungen nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz über 2011 hinaus aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, es soll auch weiterhin möglich bleiben, Personen in herausgehobenen gesellschaftlichen und politischen Positionen, etwa Richter oder hohe Beamte, auf eine frühere Tätigkeit für die Staatssicherheit zu überprüfen. Ein Gesetzentwurf dazu liegt zwar noch nicht vor; ihren Willen haben die Redner in der Aktuellen Stunde am 28. Januar 2010 aber zum Ausdruck gebracht. Sie finden alle Debattenbeiträge hier: http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotok....

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation