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Beantwortet
Autor Rüdiger Sockel am 18. Januar 2010
7203 Leser · 38 Stimmen (-1 / +37)

Sonstiges

Spendenpraxis

Sehr gehrter Herr Bundestagspräsident Lammert!

Im Fernsehen und in Talk shows beklagen die Politiker die geringe Wahlbeteiligung der Bevölkerung .
Wie soll denn aber der Wähler es bewerten, wenn eine Partei von einer bestimmten Klientel Millionenspenden erhält und diese dann bedient,aber gleichzeitig erklärt, das dies überhaupt nicht mit den Spenden im Zusammenhang steht. Da wird doch der "Souverän" zum Idioten erklärt.
Solange solche Praktiken geduldet werden, wird die Politikverdrossenheit und die Wut über "die Politiker" weiter zunehmen.
Empfinden Sie nicht,das solche Praktiken (Kaufen von Politik) verboten werden müßte?

Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Sockel

+36

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Antwort
aus dem Bundestag am 05. März 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Sockel,

Parteien haben eine besondere Aufgabe: Sie sollen, wie es das Grundgesetz formuliert, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Parteien finanzieren ihre Arbeit im wesentlichen aus drei Quellen: aus Mitgliedsbeiträgen, aus Spenden und aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Spenden sind – wie auch Mitglieder und Wählerstimmen – Ausdruck der gesellschaftlichen Verankerung einer Partei. Wer an eine Partei spendet, unterstützt diese in ihrer Arbeit und damit auch in ihren politischen Zielen. Allerdings gelten dafür eindeutige Regelungen: So verbietet das Parteiengesetz etwa ausdrücklich Spenden, die einer Partei „erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“. Der Bundestagspräsident empfiehlt allen Parteien, mit peinlicher Sorgfalt auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften zu achten, um sich nicht dem Vorwurf der Käuflichkeit auszusetzen.

Sicherlich steht auch das Parteispendenrecht nicht „unter Denkmalschutz“; im Bundestag werden derzeit Anträge verschiedener Fraktionen zu den Parteispendenregelungen beraten. Der Bundestagspräsident hält es aber grundsätzlich für klug, dass Parteien weder allein von öffentlichen noch allein von privaten Mitteln abhängig sind. Eines hat die aktuelle Debatte überdies gezeigt: Das bestehende Gesetz sichert Transparenz und damit Kontrolle und Kritik durch die Öffentlichkeit – ohne die gesetzliche Veröffentlichungspflicht hätte es die derzeitige Diskussion wohl kaum gegeben. Das Gesetz schreibt den Parteien vor, dass alle Spenden die 10.000 Euro übersteigen, in ihren jährlichen Rechenschaftsberichten zu verzeichnen sind; Spenden von mehr als 50.000 Euro müssen zudem unverzüglich beim Bundestagspräsidenten zur Veröffentlichung angezeigt werden. Solche Großspenden werden übrigens auf Anweisung von Prof. Dr. Lammert seit kurzem sofort veröffentlicht. Bislang erfolgte dies meist in Sammelübersichten innerhalb eines Monats.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation