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Beantwortet
Autor W. Schelzig am 08. Februar 2010
7627 Leser · 41 Stimmen (-2 / +39)

Bundestagspräsident

Strafbescheid FDP-Spendenaffäre

Der Strafbescheid über 4,3Mio.€ gegen die Liberalen soll rechtens sein!?Ursprünglich waren jedoch ca.12Mio€ Strafgeld angedroht.Wie argumetiert man diese erhebliche Strafminderung ?Wie soll der Bürger und Steuerzahler das verstehen?MfG,Schelzig

+37

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Antwort
aus dem Bundestag am 12. März 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Schelzig,

Ihre Irritation nach einem Bericht von „Report Mainz“ über den Strafbescheid an die FDP können wir nachvollziehen. Der Beitrag vermittelt allerdings ein unvollständiges Bild und enthält einige falsche Informationen. Deshalb folgende Klarstellungen: Das Parteiengesetz sieht sowohl für den Umgang der Parteien mit Spenden als auch für festgestellte Verstöße klare Regelungen vor. Diesen Vorschriften entsprechend werden die Finanzen der Parteien im Auftrag des Bundestagspräsidenten von den Fachleuten der Bundestagsverwaltung sorgfältig geprüft – dies ist auch im Fall der Verstöße der FDP gegen das Parteiengesetz in den Jahren 1996 bis 2002 geschehen. Im Ergebnis dieser Prüfung hat der Bundestagspräsident gegen die FDP einen Bescheid über eine Strafzahlung in Höhe von über 4,3 Millionen Euro erlassen. Nähere Informationen enthält die Pressemeldung des Bundestages vom 2. Juli 2009: http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2009/pm....

Eine Klage der FDP gegen diesen Bescheid hat das Berliner Verwaltungsgericht im Dezember 2009 in vollem Umfang abgewiesen und die vom Bundestagspräsidenten geforderten Strafzahlungen ausdrücklich als rechtmäßig bewertet. Von einer denkbaren Zahlungsverpflichtung der FDP in Höhe von 11 Millionen Euro ist dagegen nicht die Rede – dieser in dem „Report“-Bericht erwähnte Betrag ist offenbar aus der Luft gegriffen. Die Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts zum Urteil finden Sie unter:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv....

Unrichtig ist zudem die in dem Fernsehbeitrag aufgestellte Behauptung, der damalige Leiter des für die Prüfung der Parteienfinanzierung zuständigen Fachreferats sei mitten im Verfahren „kaltgestellt“ worden. Dass Referatsleiter wie andere Mitarbeiter nach einer gewissen Zeit ihren Aufgabenbereich wechseln, ist in der Verwaltung des Deutschen Bundestages ein völlig üblicher – und im Rahmen der Personalentwicklung auch erwünschter – Vorgang. Sehr ungewöhnlich ist es dagegen, wenn ein Mitarbeiter fast zwei Jahrzehnte ein- und dieselbe Funktion innehat. Das war bei dem für die Parteienfinanzierung zuständigen Ministerialrat der Fall. Sein Wechsel in einen anderen Bereich der Verwaltung war daher längst überfällig. Er ist entgegen der Darstellung in dem „Report“-Bericht nicht forciert, sondern im Gegenteil mehrfach verschoben worden, weil Prof. Dr. Lammert die abschließende Aufklärung des Sachverhalts und dessen erste rechtliche Bewertung durch eben diesen Referatsleiter sicherstellen wollte.

Für Ihre Anfrage danken wir Ihnen – die Demokratie braucht wachsame Demokraten, die ihre Kritik auch artikulieren. Wir hoffen aber, im konkreten Fall Ihre Sorgen und Bedenken ausgeräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation