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Beantwortet
Autor Niklas Deutsch am 24. November 2007
7080 Leser · 69 Stimmen (-5 / +64)

Deutscher Bundestag allgemein

Machtgefüge

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

ich bin Schüler des Gymnasiums Lehrte und erarbeite zurzeit mit einer Gruppe das Machtgefüge innerhalb der deutschen Politik heraus.

Ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Wie bewerten Sie in der derzeitigen Legislaturperiode das Machtgefüge zwischen regierender Mehrheit und Opposition?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Niklas Deutsch aus Lehrte

+59

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Antwort
aus dem Bundestag am 10. Januar 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Deutsch,

der „Normalfall“ ist eine Große Koalition nicht – in der bald 60jährigen Geschichte der Bundesrepublik haben wir diesen Fall auf Bundesebene ja auch erst zum zweiten Mal. Sowohl für die Regierungsfraktionen als auch für die Oppositionsfraktionen stellt die Große Koalition eine besondere Situation dar, was übrigens nicht heißt, dass es die Regierungsfraktionen in einer Großen Koalition unbedingt bequemer hätten. Auf jeden Fall bedeutet eine Große Koalition aber, dass wir es im Umkehrschluss mit einer „Kleinen Opposition“ zu tun haben. Der Opposition kommt im Parlament aber eine herausragende Funktion zu und sie darf auch unter den Vorzeichen einer Großen Koalition nicht zu kurz kommen.

Dies ist in unserem parlamentarischen System prinzipiell auch gewährleistet, allerdings sieht Herr Dr. Lammert im Detail durchaus Verbesserungsmöglichkeiten. Konkret hat Dr. Lammert den Vorschlag unterbreitet, dass eine Oppositionsfraktion – unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen – eine Sitzung des Bundestages erzwingen können sollte. Weiterhin müsse auch eine Minderheit Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen können. Derzeit ist dazu ein Quorum von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Bundestages erforderlich, so dass in der heutigen Lage nicht einmal alle drei Oppositionsfraktionen zusammen ein solches Normenkontrollverfahren anstrengen können. Schließlich sollen nach Ansicht des Bundestagspräsidenten zwar auch weiterhin Abweichungen von der Geschäftsordnung durch Mehrheitsbeschluss möglich sein, dies dürfe aber Minderheitenrechte nicht aushebeln.

Auch die Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verlangen eine Ausweitung ihrer Rechte im Deutschen Bundestag. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf (FDP, 16/126) und zwei Anträge (Grüne, 16/581, Die Linke, 16/4119) eingebracht, die in den Ausschüssen beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation