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Beantwortet
Autor Dietmar Herrings am 25. August 2008
11651 Leser · 395 Stimmen (-0 / +395)

Deutscher Bundestag allgemein

Sitzordnung und das Büro

Sehr geehrter Herr Lammert,

ich es richtig, dass zum Beginn einer jeder Regierungsperiode der ganze Bundestag und die anliegenden Bürogebäude der Parlamentarier vollständig neu besetzt werden.
D.h., dass je nach Wahlausgang ganze Fraktionen von a nach b umziehen müssen usw.?
Wer entscheidet denn darüber wo man als Parlamentarier sein Büro haben darf?
Wie wird die Sitzordnung im Bundestag festgelegt?

Schöne Grüße nach Berlin

Dietmar Herrings

+395

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 14. November 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Herrings,

es werden keineswegs zu Beginn einer Wahlperiode alle Bürogebäude der Parlamentarier neu besetzt. Im Gegenteil: Die meisten der Abgeordneten, die bereits in der vorherigen Wahlperiode ein Bundestagsmandat innehatten, bleiben mit ihren Mitarbeitern in den Büros, die ihnen bereits zuvor zur Verfügung standen. Die Anzahl von Umzügen wird auf das Notwendigste beschränkt. Entsprechend müssen auch nicht, je nach Wahlausgang, ganze Fraktionen umziehen. Wo der einzelne Parlamentarier sein Büro hat, entscheiden die Fraktionen, die über die ihnen – entsprechend der Zahl ihrer Mandate – zugewiesenen Raumkontingente nach eigener Entscheidung verfügen können. Die Sitzordnung im Plenarsaal selbst wird von den Fraktionen festgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation