Der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht oder bewertet werden. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Beantwortet
Autor Stefan Lauter am 20. Januar 2009
9436 Leser · 209 Stimmen (-8 / +201)

Sonstiges

Symbole der ehem. DDR

sehr geehrter Herr Lammert,

aus guten und nachvollziehbaren Gründen sind staatliche Symbole aus der Nazizeit bei uns in Deutschland verboten und das ist wirklich gut so!

Unerträglich ist aber für mich, dass man selbst noch 20 Jahre nach der friedlichen Revolution in der ehemaligen DDR bis heute ehemalige Staatssymbole der DDR und derer staatstragender Organisationen zeigen darf und die DDR im allgemeinen gern verklärt bis verherrlicht wird, zT leider auch in den Medien.

Die DDR war die zweite schlimme Diktatur auf deutschem Boden die vielen Menschen entsetzliches Leid gebracht hat ich selbst bin heute anerkannter ehemaliger politischer Häftling der DDR.

Ich bitte sie um eine Initiative im deutschen Bundestag um auch ehemalige ostdeutsche Symbole zu verbieten in Deutschland und auch um die Verherrlichung des ehemaligen Unrechtssystems zu verhindern.

Nichts bringt uns als Volk weiter als demokratische Verhältnisse, dafür kämpfe ich seit fast 20 Jahren.

mit freundlichem gruss

stefan lauter

+193

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 24. April 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Lauter,

dass Sie zur Schau gestellte Symbole des DDR-Regimes als empörend und unerträglich empfinden, kann ich nach dem, was Sie persönlich in der DDR erlebt haben, sehr gut nachvollziehen. Ihr Anliegen, gegen Tendenzen zur Verklärung und Verherrlichung der DDR vorzugehen, unterstütze ich. Inwieweit ein Verbot von staatlichen Symbolen der DDR und ihrer staatstragenden Organisationen dazu wirkungsvoll beitragen könnte, ist jedoch fraglich.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung, das bei uns – im Gegensatz zur DDR – gilt, ist eines der grundlegenden Elemente einer Demokratie. Es ist aus gutem Grunde ein verfassungsrechtlich besonders geschütztes Gut, dessen Einschränkung nur in sehr engen Grenzen möglich ist. Ob das legitime Ziel, die Opfer des DDR-Regimes zu schützen, eine solche Einschränkung rechtfertigt, wird immer wieder diskutiert. So hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter anderem darüber nachgedacht, jene Bestimmungen des Strafgesetzbuches entsprechend zu ergänzen, die explizit verbieten, die nationalsozialistische Herrschaft und ihre Verbrechen öffentlich zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen (§ 130 Abs. 3, 4 StGB). Die Argumente für und wider eine solche Änderung wurden abgewogen; eine Mehrheit für eine parlamentarische Initiative kam dabei nicht zustande. Dass es in unserem Strafrecht spezielle Tatbestände gibt, die sich ausdrücklich auf den Nationalsozialismus beziehen, liegt darin begründet, dass die nationalsozialistischen Verbrechen historisch einmalig sind. Sie sind in ihrem Ausmaß und ihrer Tragweite – nicht in ihren Auswirkungen auf das persönliche Schicksal – auch mit Verbrechen des DDR-Regimes nicht vergleichbar.

Die deutsche Politik hat sich nach 1989 für andere Wege entschieden, die Geschichte der SED-Diktatur aufzuarbeiten und ihren Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Zwei Enquete-Kommissionen haben im Auftrag des Bundestages in den 1990er Jahren entsprechende Empfehlungen für die Politik erarbeitet. Im Ergebnis wurde unter anderem die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur geschaffen. Parallel hat der Bundestag die rechtliche Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR und ihr Recht auf Entschädigung schrittweise ausgeweitet, um politisches Unrecht angemessen auszugleichen. Dem soll auch die spezielle Rente dienen, die der Bundestag vor zwei Jahren für die Opfer beschlossen hat.

Um einer Verklärung des diktatorischen Regimes der DDR entgegenzuwirken, wäre ein Verbot ihrer Staatssymbole keinesfalls hinreichend. Vielmehr mangelt es zu häufig an Wissen über die SED-Diktatur, wie mehrere Umfragen in letzter Zeit offenbart haben. Die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte der zweiten Diktatur in Deutschland kann Politik allein jedoch nicht leisten. Gegen Tendenzen zu verharmlosender „Ostalgie“ wirkt nur eine kontinuierliche Aufklärung über die DDR und den repressiven Charakter ihres Systems. Für Ihre persönlichen Beiträge dazu bin ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Norbert Lammert