Liebe Besucherinnen und Besucher,

mit dem Datum vom 28.02.2014 hat Papst Franziskus der Bitte von Joachim Kardinal Meisner entsprochen, ihn vom Amt des Erzbischofs von Köln zu entpflichten. Aus diesem Grund wurde diese Dialogplattform geschlossen. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die Fragen und Antworten aus der Vergangenheit nachlesen. Die Plattform bleibt bis auf Weiteres erreichbar. Vielen Dank für Ihr Interesse an direktzumkardinal.de und Ihr Mitwirken!

Ihr Moderatoren-Team

Archiviert
Autor T. Wirth am 01. September 2011
7847 Leser · 104 Stimmen (-51 / +53)

Glauben und Leben

Sex - Medienkoffer

Eminenz,

Vielen Dank erstmal für Ihr Angebot, Ihnen direkt schreiben zu können. Ich hoffe, daß mein EMail Sie auch wirklich erreicht.

Sie sind als konservativ und mutig bekannt, und deswegen wende ich mich an Sie.

Der Anlaß ist mein Entsetzen und Besorgnis über den Sex-Medienkoffer aus Berlin "Familien, Lebensweisen und sexuelle Vielfalt", der Modellcharakter hat und in alle Bundesländer eingeführt werden soll.

Schon Sigmund Freud sagt in aller Deutlichkeit bzw. warnte vor den zerstörerischen Folgen sexueller Stimulierungen von Kindern: »Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig, die Zerstörung der Scham bewirkt eine Enthemmung auf allen anderen Gebieten, eine Brutalität und Missachtung der Persönlichkeit des Menschen.« ".
Eigentlich reicht dieses Zitat vollkommen. Hinzukommt mein Wunsch als Vater, daß diese Zerstörung für mein Kind nicht in Frage kommen darf.

http://www.familien-schutz.de/?p=7057
http://dawa-news.net/2011/06/16/schweiz-ist-schlimm-deuts...

Eigentlich könnte ich jetzt mein Anliegen schließen, aber in Deutschland kommt man für diese Ansicht ins Gefängnis.
So kamen im Sommer 2010 einige Mütter und Väter ins Gefängnis, weil sie ihre Kinder an der katholischen Liboriusschule in Salzkotten nicht am Sex-Unterricht haben teilnehmen lassen. Es waren Baptisten.

Dies widerspricht eindeutig dem Urteil des Verfassungsgerichts:

"Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die Sexualerziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern ist und nicht die des Staates. So sind die höchsten Richter des Landes der Ansicht, dass die Schule mit ihrer Sexualerziehung – anders als andere Unterrichtsfächer – in die Intimsphäre des Kindes (Art. 1 und 2 GG), in das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 II Satz 1GG) und in die Familie eingreift. "

Da auf der einen Seite das Verfassungsgericht sich sogar für die Eltern ausspricht, andererseits aber in der Realität die Gerichte gegen sie entscheiden, möchte ich Sie als Hirten bitten, rettend für das Wohl der Kinder einzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Maria Wirth

+2

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.