Sehr geehrter Herr Schober,
auf Ihre Frage ist kurz und bündig zu antworten:
Nur diejenigen Politiker und Politikerinnen sind für uns Christen wählbar, die sich in ihren politischen Auffassungen für die Würde des Menschen einsetzen, und zwar in seiner Unantastbarkeit und Heiligkeit von der Empfängnis im Mutterleib bis zu seinem Tod. Der Mensch darf also nicht im Mutterleib abgetrieben und auch nicht in Krankheit und Alter durch Hilfe zur Selbsttötung in anderer Form am Ende seines Lebens „abgetrieben“ werden.
Außerdem sind nur die Politiker für einen Christen wählbar, die für die Einmaligkeit und Unvergleichbarkeit von Ehe und Familie eintreten und die für eine familienorientierte Erziehung der Kinder Sorge tragen. Ebenfalls halte ich es für selbstverständlich, dass nur solche Politiker wählbar sind, die Ehrfurcht vor Gott haben und die Zehn Gebote Gottes respektieren.
Der Apostel Paulus gibt uns die Mahnung: „Prüft alles, und behaltet das Gute!“ (1 Thess 5,21). Das gilt auch für die nächste Bundestagswahl. Prüfen Sie kritisch die Politiker und geben Sie nur denen Ihre Stimme, die der Wirklichkeit Mensch als Ebenbild Gottes entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen