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Autor Martin Niemann am 27. Januar 2012
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Erzbistum Köln

Eine Frage zum apostolischen Glaubensbekenntnis

Sehr geehrter Herr Kardinal Meisner,

ich habe eine Frage zum Glaubensbekenntnis, und zwar zu der Stellen "er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten".

Werden die Menschen, die vor Jesus Christus gelebt haben und deshalb zwangsläufig seine Worte nicht hören konnten, auch durch ihn gerichtet ?

Meinem Glaubensverständnis nach werden wir alle, nach unserem Tod, vor Gott erscheinen und Rechenschaft ablegen. Dabei wird Gott nach dem schauen, was in unserem Herzen ist. Auch die Menschen, die vor Christi Geburt gelebt haben waren Gottes Geschöpfe und ich nehme an, dass auch ihre Seelen zu Gott heimgekehrt sind.

Bedeutung kommt diese Frage m.E. deshalb zu, weil sie in Beziegung zu der Frage nach dem rechten Glauben zu stehen scheint. Was ist mit den Menschen anderer Religionen ? Sie sind doch auch Gottes Geschöpfe. Was geschieht also mit denen, die die Worte des Herrn nicht hören, weil sie in einem anderen Kulturkreis leben ?

Andererseits, was ist mit dem Sakrament der Taufe ? Insgesamt kann es nicht richtig sein, dass jeder seinen Glauben mit sich selbst abmacht, auch wenn er sich nach dem Tod alleine verantworten muß. Ich erinnere auch an das Prinzip "extra ecclesiam nulla salus - außerhalb der Kirche gibt es kein Heil". Wie verbindet sich die geforderte Rechtfertigung des Einzelnen vor Gott mit der Glaubensgemeinschaft und dem rechten Glauben ?

Vielleicht ist es Ihnen möglich, eine Antwort zumindest in den Grundzügen zu skizzieren und Hinweise für die Weiterbeschäftigung damit zu geben.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Niemann

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