Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Martin Baumgardt am 16. November 2011
9675 Leser · 28 Stimmen (-12 / +16) · 0 Kommentare

Windenergie

Vorrangflächen für Windkraft

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Staat muss Vorrangflächen ausweisen für Windkraft und die Anlagen dort konzentrieren.

Experten meinen, Zwei Prozent der Landesfläche reichen dafür aus.

Es wäre so möglich, deutlich mehr Windstrom zu ernten als heute – auch, weil neue Anlagen inzwischen höher sind und mehr leisten.

In Gebieten, wo bereits viele Anlagen stehen, sollte dem sogenannten Repowering – dem Ersetzen alter Anlagen durch neue – der Vorzug vor der Neu-Errichtung von Anlagen gegeben werden.

Und dort, wo Windräder in der Vergangenheit zu nahe an Siedlungen gebaut wurden, sollte man sich nicht scheuen, sie wieder abzubauen.

Das ist immerhin ein Vorteil der Windkraftanlagen . Man kann sie in einer Woche wieder beseitigen.

Gibt es bereits einen "Flächennutzungsplan" für die Errichtung von Windrädern? Oder wird das je nach Antrag entschieden?

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 12. Dezember 2011
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Baumgardt,

die Ausweisung von Windeignungsgebieten ist in Brandenburg eine Aufgabe der fünf im Land vorhandenen Regionalen Planungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung.

Diese Windeignungsgebiete haben eine konzentrierende Wirkung, d.h. außerhalb dieser Gebiete dürfen Windenergieanlagen nicht errichtet werden. Sofern Windeenergieanlagen vor in Kraft treten der jeweiligen Teilregionalpläne Wind errichtet wurden, genießen diese lediglich Bestandsschutz.

Bei der Identifizierung von Windeignungsgebieten werden u.a. naturschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und raumordnerische Belange berücksichtigt. Außerdem müssen die einschlägigen Abstandskriterien zur nächsten Wohnbebauung beachtet werden.

Nach Ansicht der Landesregierung ist im Übrigen Ihre Aussage zutreffend, dass ca. 2 % der Landesfläche als ausreichend angesehen werden, um die Ausbauziele im Windenergiebereich zu erreichen. Das Repowering* wird in Brandenburg aber erst in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen, da die meisten Anlagen hinsichtlich ihrer technischen Lebensdauer noch relativ jung sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper

Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

  • Im Rahmen des Repowering werden alte Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen, beispielsweise mit höherem Wirkungsgrad, ersetzt.