Beantwortet
Autor Jürgen H. am 09. Dezember 2011
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Energiestrategie

Gefälligkeitsstudie?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die eigenen Umweltexperten haben einen umfassenden Bericht auf den Tisch gelegt, der das gesamte bisherige Vorgehen infrage stellt. Er verwirft radikal ausgerechnet jenes Gutachten, das das Fundament für die Erarbeitung der zukünftigen Politik sein soll und inzwischen vom Wirtschaftsministerium veröffentlicht worden ist.

http://www.energie.brandenburg.de/media_fast/bb1.a.2865.d...

Zitat aus dem Gutachtender Umweltexperten: „... die Bemühungen bei Energieeinsparung und Effizienzsteigerung deutlich zurückschrauben zu wollen und die Klimaschutzziele bewusst außer Kraft zu setzen, um neuen Kohlekraftwerken und Tagebauen Vorschub zu leisten ...“

Die landeseigenenExperten haben jetzt noch mal gerechnet und kommen auf deutlich andere Ergebnisse.

Wer hat jetzt Recht? Sie oder die Umweltexperten?

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Antwort
am 01. März 2012

Sehr geehrter Herr Horore,

die von Ihnen zitierten Gutachten wurden eingeholt, um den
Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung zu unterstützen.

Die Erstellung einer Energiestrategie ist sehr komplex, da eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt werden muss. Um nur einige Beispiele zu nennen: Entwicklung der Rohstoffverfügbarkeit, der Technologien, der Preise/Kosten, der Bevölkerung oder auch der internationalen und
nationalen Rahmenbedingungen. In diesem Prozess wurden daher eine Vielzahl von Untersuchungen durchgeführt, teilweise durch die landeseigenen Expertinnen und Experten oder unter Hinzuziehung von externem Sachverstand. Diese Arbeiten sind auf der Internetseite
http://www.energie.brandenburg.de unter dem Menüpunkt
„Energiestrategie 2030“ einsehbar.

Eine pauschale Antwort, wer nun recht hat, kann es nicht geben. Einerseits liegen den Arbeiten verschiedene Annahmen und unterschiedliche methodische Herangehensweisen zugrunde.

Das führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Da diese jeweils nachvollziehbar in diesen Arbeiten dargestellt sind, kann niemandem attestiert werden, dass er unrecht hat. Anderseits befassen sich alle Arbeiten mit einem Blick in die Zukunft und unterliegen damit einer Prognoseunsicherheit. D.h.
alle Arbeiten unterliegen einer gewissen „Wenn-Dann-Logik“. Im Detail heißt dies, die Arbeiten verdeutlichen uns einen breiten Fächer an Möglichkeiten nach dem Schema „Wenn Sie das und das tun, wird es dies zur Folge habe“.

Aus der Vielzahl von Möglichkeiten, die sich durchaus auch gegenseitig beeinflussen, hat die Landesregierung dann unter Abwägung des energiepolitischen Zielvierecks (Klima- und Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Akzeptanz und Beteiligung) die Ziele der Energiestrategie 2030 entwickelt. Dieses energiepolitische

Leitbild können Sie ebenfalls unter der oben genannten Internetadresse abrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg