Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Holger Voss am 06. Januar 2012
8220 Leser · 11 Stimmen (-3 / +8) · 1 Kommentar

Konventionelle Kraftwerke

Kohlekraft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße zunächst die Energiepolitik von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers, welcher trotz Kritik bis auf weiteres an den Kohlekraftwerken im Land festhält. Jedoch bin auch ich für die mögliche Reduzierung von CO2 bei der Energieversorgung. Könnte das Land aber trotzdem ganz an der Kohlekraft festhalten, und mit Initiativen für künftige CO2-arme und somit moderneren Kohlekraftwerken für einen zusätzlichen Wirtschaftsfaktor im Land sorgen?

Mit freundlichen Grüßen

Holger Voss

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 04. April 2012
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Voss,

seitens der Europäischen Union und der Bundesregierung wird im Rahmen der Klimaschutzanstrengungen eine schrittweise Reduzierung der von den Menschen verursachten Kohlendioxidausstöße sowohl in der Energiewirtschaft als auch in der energieintensiven Industrie angestrebt. Bis 2020 soll der europaweite CO2-Austoß gegenüber 1990 um 20 % bzw. 30 % und bis 2050 um 80 bis 95 % reduziert werden. Die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg passt sich diesem Kontext an und sieht eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Brandenburg von 91 Mio. Tonnen im Jahr 1990 auf nur noch 25 Mio. Tonnen im Jahr 2030 vor. Der überwiegende Anteil dieser Kohlendioxidreduktionen muss seitens der Kraftwerkswirtschaft erbracht werden. Ziel der Energiepolitik des Landes Brandenburg ist es dabei, schnellstmöglich unter den Bedingungen der Wirtschaftlichkeit, der Umwelt- und Klimaverträglichkeit, der Versorgungssicherheit und der Akzeptanz den Übergang von der Nutzung fossiler Energieträger hin zur vollständigen Nutzung erneuerbarer Energieträger sowohl im Wärme- als auch im Strommarkt zu ermöglichen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legt bereits heute den Vorrang der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern gegenüber der fossilen Energieerzeugung fest. Auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erkennt den Vorrang von Strom und Wärme aus sogenannten KWK-Anlagen gegenüber konventionellen Anlagen. Das Emissionshandelsgesetz sieht vor, dass die Energiewirtschaft die CO2-Zertifikate ab 2013 nicht mehr wie bisher teilweise kostenlos zugeteilt bekommt, sondern diese vollständig ersteigern muss.

Braunkohle ist der fossile Energieträger mit dem höchsten CO2-Ausstoß pro erzeugter Kilowattstunde Strom. Gegenüber der Verbrennung von Erdgas fällt bei der Braunkohleverstromung in etwa 3-mal soviel CO2 pro Kilowattstunde an. Namhafte Wirtschaftsinstitute gehen daher davon aus, dass neue Kohlekraftwerke ohne die Nutzung der Kohlendioxidabscheidung und -speicherung nur noch bis etwa 2030 wirtschaftlich konkurrenzfähig gegenüber Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sind. Hierbei wird von steigenden CO2-Preisen ausgegangen.

In Brandenburg erfolgt die Braunkohleverstromung im Wesentlichen in den beiden Kraftwerken Schwarze Pumpe und Jänschwalde. Während das 1.600-MW-Kraftwerk Schwarze Pumpe mit einem Wirkungsgrad von über 40 % bis 1995 neu errichtet wurde, soll das 3.000-MW-Altkraftwerk Jänschwalde nach 2020 durch ein Neubaukraftwerk mit CO2-Abscheidetechnik ersetzt werden. So besagen es zumindest die gegenwärtig bekannten Planungen des potentiellen Investors.

Die Genehmigung für die Errichtung eines Neubaukraftwerkes am Standort Jänschwalde setzt allerdings voraus, dass die energiewirtschaftliche Notwendigkeit nachgewiesen wird. Da zum heutigen Zeitpunkt niemand verlässlich voraussagen kann, inwieweit die erforderliche Systemintegration der erneuerbaren Energien nach 2020 gegeben ist, geht die Landesregierung in der Energiestrategie 2030 davon aus, dass nach 2020 für ein Neubaukraftwerk in Jänschwalde mit einer Leistung bis zu 2.000 MW die energiewirtschaftliche Notwendigkeit besteht. Sie hat sich aufgrund der Dynamik der Energiewende gleichzeitig darauf verständigt, diese Notwendigkeit alle fünf Jahre zu überprüfen.

Eine zukünftige Energieerzeugung in Brandenburg alleinig durch Braunkohlekraftwerke würde den Gedanken des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ebenso widersprechen, wie den Klimaschutzzielen der EU, des Bundes und des Landes Brandenburg. Auch mit CO2-Abscheidetechnologien bei Kraftwerksanlagen kann es nicht gelingen, 100 % der CO2-Emissionen aus dem Rauchgas abzuscheiden und unterirdisch zu lagern. Die Restemissionen aus zusätzlich zu errichtenden Kraftwerken würden dazu beitragen, die ambitionierten Klimaschutzziele des Landes Brandenburg bis 2030 zu verhindern.

Darüber hinaus darf nicht verkannt werden, dass durch den Ausbau der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg zwischenzeitlich etwa 14.000 neue Arbeitsplätze im Land und damit eine erhebliche Wertschöpfung entstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

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