Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Philipp Lübeck am 20. August 2012
10194 Leser · 2 Stimmen (-0 / +2) · 0 Kommentare

Biomasse

Gibt es gesetzliche Begrenzungen bzgl. der Anbauflächen von Biomasserohstoffen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Medien ist zu entnehmen, dass sich auch aufgrund von staatlichen Subventionen immer mehr Landwirte dazu entscheiden, auf ihrem Ackerland z.B. Mais anzubauen, um es dann an Biomassekraftwerke zu verkaufen. An sich finde ich die Idee von Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen sehr interessant und denke auch, dass diese Art der Energieerzeugung ein wichtiger Bestandteil des Energiemixes werden sollte.

Ich habe allerdings Bedenken, dass sich im Laufe der Zeit immer mehr Landwirte (sowie Großinvestoren, die den Landwirten zunehmend ihre Ackerflächen abkaufen) primär Getreide anbauen, welches sie an Biomassekraftwerke verkaufen können, da dies deutlich lukrativer ist als der Anbau von herkömmlichen Getreide zur Nahrungsmittelproduktion. Aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Umstellung im Einzelfall natürlich nachvollziehbar. Ich sehe hier die Gefahr, dass die Fähigkeit Deutschlands sich autark mit den grundlegenden Nahrungsmitteln zu versorgen, verloren gehen könnte.

Daher meine Frage: Gibt es diesbezüglich gesetzliche Begrenzungen, um zu verhindern, dass zu viele Landwirte eine Umstellung von der Produktion von Nahrungsmitteln zu Energierohstoffen vornehmen?

Bitte verstehen Sie das nicht falsch, ich bin ein großer Befürworter der Energiewende, aber ich denke, dass die Selbstversorgung unseres Landes höhere Priorität haben und deshalb die Anbauflächen für Energierohstoffe begrenzt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Lübeck

+2

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dr. Günter Hälsig am 07. September 2012
Dr. Günter Hälsig

Sehr geehrter Herr Lübeck,

gesetzliche Begrenzungen zur Umstellung der Nahrungsmittelproduktion auf die Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen gibt es in Deutschland nicht. Grundsätzlich muss jeder Landwirt die Bestimmungen des landwirt- schaftlichen Fachrechtes einhalten und kann über die Art der angebauten Fruchtarten und ihren Verwendungszweck selbst entscheiden.

Die Energiepflanzenproduktion in Deutschland wird jedoch nicht ohne Kontrolle und Regulierungsmöglichkeit dem Selbstlauf überlassen. Die Auswertung zahlreicher Studien hat ergeben, dass bei konstantem Selbstversorgungsgrad an Lebensmitteln in Deutschland langfristig bis zu 4 Mio der knapp 12 Mio Hektar Ackerfläche für den Anbau nachwachsender Rohstoffe genutzt werden könnten. Gegenwärtig werden bundesweit auf knapp 2,3 Mio Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche nachwachsende Rohstoffe produziert.

Zur Nutzungskaskade "Ernährungssicherung vor stofflicher vor energetischer Nutzung von Biomasse" hat sich auch die Landesregierung in Brandenburg bekannt. Die Potenzialermittlung in der Biomassestrategie des Landes Brandenburg beruht daher auf einer weitgehenden Selbstversorgung der Region Berlin/Brandenburg mit Lebens- und Futtermitteln. Für den Anbau nachwachsender Rohstoffe können demnach bis zu 30 Prozent des Ackerlandes in Brandenburg genutzt werden. Das entspricht einer ähnlichen Größenordnung, die für Deutschland ausgewiesen wurde.

Der Anbau von Energiepflanzen ist maßgeblich von den geltenden Förderbe- dingungen abhängig und kann dadurch auch reguliert werden. Sowohl die Ausgestaltung als auch die Höhe der Förderung von Strom aus Biomasse werden regelmäßig in Erfahrungsberichten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit dem Ziel ausgewertet, die Förderung den aktuellen Rahmen- bedingungen anzupassen. Gleichzeitig wird bundesweit in Monitoringberichten erfasst, wie sich der Energiepflanzenanbau auf Umweltgüter und ländliche Entwicklung auswirkt.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Günter Hälsig Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg