Sehr geehrte Frau Schulz,
beim Bau von Stromleitungen gibt es keine festen Vorgaben zu Abständen,
die von den Netzbetreibern einzuhalten sind. In den Zulassungsverfahren
ist in jedem Einzelfall anhand von Antragsunterlagen und Einzelgutachten
zu prüfen, ob beispielsweise Gefahren, erhebliche Nachteile oder
erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit
ausgeschlossen werden können. Dies betrifft z. B. baurechtliche,
immissionsschutzrechtliche und abfallrechtliche Genehmigungs- oder
Planfeststellungsverfahren. Eine feste Vorgabe in Metern würde diesem
Prüfungsgrundsatz nicht gerecht werden.
Die maximal zulässigen Grenzwerte für elektrische und magnetische
Felder bei Hochspannungsleitungen sind in der 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Zudem gibt es DIN-Normen, in
denen technische Details festgelegt sind.
Weitere Informationen zu den Abstandregelungen unter
immissionsrechtlichen Aspekten finden Sie in einer Broschüre des
Bundesamtes für Strahlenschutz:
http://www.bfs.de/de/bfs/druck/strahlenthemen/STTH_Elma_S...
In Brandenburg ist eine Abstandsleitlinie des Ministers für Umwelt,
Naturschutz und Raumordnung erlassen worden. Diese enthält Empfehlungen
zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie
Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten. Diese
Leitlinie ist im Internet abrufbar unter
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2318....
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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