Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor A. Reinhardt am 26. Juli 2011
9955 Leser · 6 Stimmen (-2 / +4) · 0 Kommentare

Solarenergie

Förderprogramme für PV Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne fragen, ob mir jemand sagen kann, ob es im Land Brandenburg Förderprogramme für Photovoltaikanlagen gibt (wie z.B. das Programm "Progres" in NRW) und wenn ja, wo ich Ansprechpartner, weitere Informationen, oder sogar Vordrucke zum Antrag finde. Um zu vergleichen, was ich meine, sende ich Ihnen den Link der Landesregierung NRW zu. Ich danke für Ihre Hilfe!
Aljoscha Reinhardt

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderprogram...

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 05. September 2011
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

im Land Brandenburg existieren keine eigenständigen Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).

Die Vergütungssätze nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) des Bundes ermöglichen regelmäßig einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen. Somit würde eine zusätzliche Förderung auf Landesebene keinen weiteren Anreizeffekt auslösen, sondern lediglich zu einer "Überförderung" aus Steuermitteln führen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Lieferanten aufgrund der Kenntnis über eine zusätzliche Landesförderung PV-Anlagen zu regional überhöhten Preisen anbieten würden (sogenannter Mitnahmeeffekt).

Bei dem in Ihrer Frage aufgeführten "Progres" Programm aus Nordrhein-Westfalen muss darauf hingewiesen werden, dass beim Zuwendungsempfänger zusätzliche Kosten entstehen, da er die Öffentlichkeit über seine Stromproduktion durch entsprechende, frei zugängliche "Visualisierungseinrichtungen" informieren muss. Außerdem ist der Antragstellerkreis in diesem Programm eingegrenzt. Es werden schwerpunktmäßig PV-Anlagen auf Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, kirchlichen, sozialen und karitativen Einrichtungen oder Passivhäusern gefördert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg