Sehr geehrter Herr Lübeck,
eine Prüfung, inwieweit vereinzelte Tagebauseen für den Betrieb von
Pumpspeicheranlagen genutzt werden können, kam zu folgenden Ergebnissen:
(1) Die im Sanierungsplan definierten Ziele Tourismus, Naturschutz
sowie Land- und Forstwirtschaft sind nicht mit der Nutzung für Ober- und
Unterbecken eines Pumpspeicherkraftwerkes vereinbar. So hätten das vor
ca. 20 Jahren erarbeitete Sanierungskonzept bereits die Errichtung von
Pumpspeicherkraftwerken berücksichtigen müssen, um mit einer effizienten
Kippengestaltung die erforderlichen Höhenunterschiede herzustellen.
(2) Der Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerks bringt zudem
Nutzungskonflikte mit sich, die den definierten Zielen entgegenstehen.
Beispielweise bedeutet das Absenken der Wasseroberfläche um 5 m in den
im Steigungsverhältnis 1 : 15 bis 1 : 20 abgeflachten Böschungsbereichen
eine Verbreiterung des Uferbereiches von 75 m bis 100 m. Durch
Wasserspiegelschwankungen bei Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerks
würden daher bereits jetzt schon hergestellte Infrastrukturen (z.B.
Bootsanleger, Badenstellen etc.) periodisch gewässerfern liegen.
(3) Neben der zu erwartenden zusätzlichen Erosionen durch die im
Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerkes hervorgerufenen
Wasserspiegelschwankungen stellt insbesondere die gentechnische
Sicherheit ein Problem dar. Im Rahmen der Sanierung und des Ausbaus der
Restlöcher wurde ein minimaler und ein maximaler Wasserstand definiert.
Die Trittsicherheit wurde und wird bis 2 m unter den minimalen
Wasserstand hergestellt. Wird der Wasserstand abgesenkt, sind sämtliche
Sicherungsmaßnahmen, z.B. die Rütteldruckverdichtung und Herstellung
versteckter Dämme entsprechend dem neuen Nutzungsziel
„Pumpspeicherkraftwerk“ nochmals auszuführen.
(4) Weiterhin ist zu bedenken, dass bei der Absenkung des
Wasserspiegels in den Seen der Gegendruck gegen das anströmende Wasser
aus den angrenzenden Kippen entfällt und damit der Zustrom sauren
Wassers verstärkt wird. Damit werden die Anstrengungen zur Verbesserung
der Wasserqualität und zur Erreichung des festgelegten pH-Wertes der
Seen vor weitere Schwierigkeiten gestellt.
(5) Zudem wird auch ein in schneller zeitlicher Folge wechselnder
Wasserstand auf die anstehenden Grundwasserleiter und auf den
Grundwasserpegel im angrenzenden Siedlungsgebiet (z.B.
Gebäudevernässungen) einen maßgeblichen Einfluss haben.
Auch wenn diese Auflistung sicherlich nicht vollständig ist, so zeigt
sich jedoch bereits an diesen wenigen Beispielen, dass unter den
jetzigen Gegebenheiten (definierte Ziele) eine Nutzung von Tagebauseen
für Pumpspeichenkraftwerke nicht möglich ist. Insbesondere die
sandigen Böden könnten nur mit erheblichem finanziellem Aufwand
gesichert werden. Die Böden sind in Verbindung mit Wasser sehr locker
und weisen nicht die notwendige Standsicherheit auf. Aus heutiger Sicht
sind Pumpspeicherkraftwerke unter diesen Rahmenbedingen auch
wirtschaftlich nicht umsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes
Brandenburg
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