Sehr geehrter Herr Böhm,
Ihre Frage betrifft eine Anwendungs- und Auslegungsfrage zu § 19 Absatz
1 Nr. 1 EEG.
Ich möchte Sie deshalb auf die durch das Bundesumweltministerium
eingerichtete Clearingstelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
hinweisen, welche im Oktober 2007 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Die
Clearingstelle EEG klärt Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich
des EEG. Ihre Dienstleistungen stehen kostenlos allen Personen offen,
die aus dem EEG berechtigt oder verpflichtet sind. Das Internetangebot
der Clearingstelle ist abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de.
Die Clearingstelle EEG klärt unter anderem generelle Rechts- und
Anwendungsfragen des EEG (in Empfehlungs- und Hinweisverfahren). Ziel
dieser Verfahren ist es, Unklarheiten bei der Rechtsanwendung
auszuräumen und damit konkrete Streitigkeiten von vornherein zu
vermeiden.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind bereits von Anlagen- und
Netzbetreibern an die Clearingstelle EEG herangetragen worden. Diese hat
empfohlen, wie der Rechtsbegriff „auf demselben Grundstück oder sonst in
unmittelbarer räumlicher Nähe“ auszulegen ist und ob § 19 Abs. 1 EEG
2009 auch auf die Vergütung von Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar
2009 in Betrieb genommen worden sind, anwendbar ist. Die Regelung in §
19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2009 ist identisch mit der Regelung im EEG
2012.
Die Empfehlung der Clearingstelle zur Auslegung des unbestimmten
Rechtsbegriffs ist abrufbar unter
http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/49. In dieser Empfehlung
erfahren Sie auch umfangreiches Hintergrundwissen zur Auslegung der
Tatbestandsmerkmale des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG. Weiterhin finden Sie dort
auch Hinweise auf erste Gerichtsverfahren und Kommentarliteratur.
Eine Übersicht zu einschlägigen Gerichtsentscheidungen zur Regelung des
§ 19 EEG finden Sie auch auf der Internetseite der Clearingstelle EEG,
abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes
Brandenburg
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