Sehr geehrter Herr Quisdorf,
im Gegensatz zu der in Ostbrandenburg geplanten Erkundung und Demonstration der CCS-Technologie handelt es sich bei den Forschungsprojekten in Ketzin nicht um Vorhaben, bei denen CO2 im Untergrund gespeichert werden soll. Das Forschungskonzept des GeoForschungsZentrums für den Standort Ketzin sieht vielmehr die Rückholbarkeit des CO2 aus dem Untergrund vor. Forschungszweck ist hier gerade nicht die dauerhafte Speicherung von CO2, welche mit dem CCS-Gesetz geregelt werden soll, sondern die Untersuchung der komplexen unterirdischen Vorgänge, auch bei Rückholung von CO2, und die Weiterentwicklung von Monitoring- und Messverfahren.
Insofern wurde das umfangreiche Genehmigungsverfahren zur Durchführung des Forschungsprojektes „CO2SINK“ am Standort Ketzin durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) auf der Basis des Bundesberggesetzes (BBergG) geführt. Es waren drei Hauptbetriebspläne (Bohren, Injektion, 3D-Seismik) sowie fünf konkretisierende Sonderbetriebspläne zu prüfen. Einbezogen in die Prüfung waren die Obere und Untere Wasserbehörde, das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), die Kreisverwaltung Havelland sowie die Stadt Ketzin. Dem Genehmigungsverfahren lag eine umfangreiche Risikoanalyse durch unterschiedliche, unabhängige Forschergruppen aus dem In- und Ausland zu Grunde. Für die Injektion von bis zu 2.000 t Industrie-CO2 aus der CCS-Pilotanlage Schwarze Pumpe war extra eine Genehmigung zur Änderung des zugelassenen Haupbetriebsplanes „Injektion“ nach Bergrecht erforderlich. Die sicherheitsrelevanten Anforderungen nach dem Bergrecht stehen nicht hinter den an Forschungsspeicher zu stellenden Maßstäben zurück, wie sie der vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2011 beschlossene CCS-Gesetzentwurf vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg
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