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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Anke Herold am 09. Dezember 2007
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Soziales

Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

nachdem ich davon erfahren habe, dass es die Möglichkeit gibt, sich auf diesem Wege direkt an Sie zu wenden, möchte ich davon Gebrauch machen. Bei meinem Anliegen, von dem anscheinend alle selbständig Tätigen betroffen sind, die als freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, handelt es sich um folgendes Problem:
Ich bin als freiberuflich Tätige im Gesundheitswesen freiwillig bei der Bundesinnungskrankenkasse (BIG) versichert und habe bisher immer einen bestimmten Beitrag derselben Beitragsstufe gezahlt. Aufgrund der sich für meinen Berufsstand veränderten Bedingungen durch die Gesundheitsreform mit fallenden Punktwerten und dem Auslaufen einer von meinem Berufsverband seinerzeit vor dem Bundessozialgericht erstrittenen Honorarnachzahlung ist mein Einkommen seit 2006 rückläufig. Eine diese Einkommensentwicklung bestätigende steuerliche Feststellung ist durch das für mich zuständige Finanzamt im Oktober 2007 durch Steuerbescheid für 2006 rechtswirksam bestätigt worden und hat auch Berücksichtigung für die ab 2007 zu leistende (und bisher bereits geleistete) Steuer(vor)auszahlung gefunden. Ich habe aufgrund dieser amtlichen Feststellung unverzüglich meine Krankenkasse angeschrieben und gebeten, mir die in 2006 eingetretene Beitragsüberzahlung (aufgrund meines zu versteuernden Einkommens wären niedrigere Beiträge zu zahlen gewesen) zu erstatten und dies auch für die von Januar bis Oktober 2007 bereits entrichteten höheren Beiträge zu tun. Meine Krankenkasse hat mir daraufhin mitgeteilt, dass nach den gesetzlichen Vorschriften eine Änderung des zu zahlenden Beitrags erst ab dem auf den Steuerbescheid folgenden Monat vorgenommen werden kann. Dass sich dabei Belastungen für das freiwillige Mitglied ergeben könnten, sei nun mal vom Gesetzgeber (vgl. § 240 SGB V) so gewollt. Die Kasse hätte diesbezüglich keinen Spielraum und würde dabei auch nur den Vorgaben der Versicherungsaufsicht entsprechen. Dies sei für (nichtselbständige) Pflichtmitglieder, die einen Einkommensnachweis i.d.R. nicht über den Steuerbescheid- wie es bei freiwilligen Mitgliedern, die selbstständig sind, Pflicht ist- sondern eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers führen (der auch ja auch noch seinen Anteil an den Beiträgen leistet) zwar anders, aber dieses Verfahren könne aufgrund der nun mal bestehenden Gesetzeslage (siehe § 240 SGB V) nicht für freiwillige Mitglieder zur Anwendung kommen.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Bundesgesetzgeber gewollt hat, dass bei den Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse mit zweierlei Maß gemessen wird. Wenn die Höhe des Beitrages abhängig ist vom Einkommen, dann muss es auch zu einer einkommensabhängigen Beitragsfestsetzung und im Überzahlungsfall (so wie man es auch aus dem Steuerrecht beim Jahresausgleich kennt ) zu einer entsprechenden Rückerstattung kommen. Ich glaube nicht, dass es in Ordnung sein kann, dass sich Krankenkassen quasi gesetzlich an Ihren freiwilligen Mitgliedern „ungerechtfertigt bereichern“ dürfen.

Da dieses Thema meines Erachtens nicht nur ein persönlicher Einzelfall ist, sondern grundsätzlich jedes freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse treffen kann, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich der Problematik persönlich annehmen würden und für uns Betroffene eine als gerechter empfundene Lösung für den von mir aufgezeigten Sachverhalt auf den Weg bringen könnten.

Gerade vor dem Hintergrund eines doch wohl politisch auch gewollten starken Mitglieder- (und Beitragszahler-)bestandes in der gesetzlichen Krankenversicherung bin wohl nicht nur ich sondern die gesamte Gruppe der freiwilligen Mitglieder an einer „gerechten“ Behandlung interessiert.

Ich bedanke mich für die Möglichkeit, Ihnen dieses Anliegen vortragen zu dürfen, und verbleibe mit freundlichem Gruß

Anke Herold