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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor S. Engelhardt am 12. April 2008
17356 Leser · 0 Kommentare

Bildung

Grundsatzdiskussion "Leben"

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin

ich würde Ihnen gerne eine Frage zum aktuellen Urteil um die Verschiebung des Stichtages in der Stammzellforschung stellen.

Heute wurde der Stichtag für den Import von Stammzellen zum ersten Mal verschoben. Es wäre illusorisch zu glauben, dass dieses Thema damit für alle Zukunft geklärt wäre. In 5 bis 10 Jahren wird wahrscheinlich eine neue Diskussion um eine weitere Verschiebung oder Aufhebung des Stichtages durch die Forschung ausgelöst werden.

Abgesehen von den zweifelhaften Hoffnungen der Wissenschaft: Ist es nicht vielmehr nötig bei einem so sensiblen Thema ganz andere, nämlich grundlegendere Fragen zu stellen?

1. Ab wann ist ein Mensch ein Mensch und Inhaber des Grundrechtsschutzes?
2. Wie gehen wir als Gesellschaft mit der Tötung von hundertausenden Embryonen bei der "rechtswidrigen" aber "straffreien" Abtreibung um?
3. Ist es für einen Rechtsstaat akzeptabel, dass die bei der künstlichen Befruchtung überzähligen Embryonen einfach als Restabfall dem Tode überlassen werden?

Mich würde interessieren ob Sie eine solche Grundsatzdiskussion begrüßen und anstoßen würden und welche Stellung Sie zu den drei oben genannten Fragen beziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Engelhardt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. Mai 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Abwägung zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und den Hoffnungen auf neue Heilungsmethoden ist ausgesprochen schwierig. Selbst der Nationale Ethikrat, den die Bundesregierung eingesetzt hat und der mit hochrangigen Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Kirchen besetzt ist, ist zu keinem einstimmigen Votum gekommen. Das Gremium hat sich in verschiedenen Gutachten zu den Fragen geäußert, die Sie aufgeworfen haben. Auch der neue Deutsche Ethikrat wird sich weiter mit diesen Fragen befassen und die Bundesregierung beraten.

Der Embryonenschutz wird in Deutschland sehr ernst genommen und ist seit vielen Jahren gesetzlich geregelt. Die Gewissensentscheidung über die Verschiebung des Stichtags hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten getroffen, also die Mehrheit der gewählten Vertreter aller Deutschen. Die Bundeskanzlerin hatte sich zuvor für die neue Regelung ausgesprochen.

Durch die Stichtagsregelung wird niemand von Deutschland veranlasst, embryonale Stammzellen zu erzeugen. Nur Zellen, die vor dem Stichtag in anderen Ländern bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind, dürfen unter sehr eingeschränkten Bedingungen für medizinisch wichtige Forschungen importiert werden.

Diese Regelung ist von der berechtigten Hoffnung getragen, dass wir in einigen Jahren keine embryonalen Zellen mehr benötigen. Damit entfiele die Frage, ob der Stichtag erneut verschoben werden soll. Schon heute können Forscher normale Zellen eines erwachsenen Menschen so umprogrammieren, dass sie sich ähnlich wie embryonale Stammzellen verhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung