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Soziales
§ 613a
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
§ 613a BGB bewirkt, dass die betroffenen ArbeitnehmerInnen einen neuen Arbeitgeber erhalten, ohne dass sie gefragt werden und gelegentlich, ohne dass sie es überhaupt wissen.
Betriebsübergänge ereignen sich, wenn Betriebe/Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Sie sind mit vielfältigen Risiken für die betroffenen ArbeitnehmerInnen verbunden. Der Arbeitgeber wechselt. Der Tarifbereich kann sich ändern. Die Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen und Tarifvereinbarungen kann in Frage gestellt sein.
Wieso können langjährige Mitarbeiter durch diesen Paragraphen billig entsorgt werden? Man wird verkauft, ohne gefragt zu werden.
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