Die Bundeskanzlerin hat sich zu dem Ziel bekannt, fünf Prozent der deutschen Wälder wieder zu Wildnis werden zu lassen. Zugleich ruft sie dazu auf, gerade jungen Menschen die Bedeutung der natürlichen Vielfalt bewusst zu machen.
führen Sie endlich eine Anwesenheitspflicht bei Gesetzesvorlagen ein. Einen solchen Verfassungsbruch, wie es der Verkauf der Daten der Anwohnermeldeämter an Privatfirmen ist, ist vom Deutschen Volk nicht vertretbar. Wenn nur einer es unternimmt, die Verfassung ausser kraft zu setzen - Sie wissen ja was dann passiert.
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Ein anderes Beispiel ist die Abstimmung zum Betreuungsgeld, bei der ein großer Teil der Abgeordneten am Freitag 12 Uhr schon im Wochenende waren. Die Abstimmung wurde deshalb abgebrochen und an einem anderen Tag wiederholt. Dabei konnte der Bürger lernen, dass mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein sollen. Insofern gibt es bereits eine Geschäftsordnung bezüglich der Anwesenheit.
Damit ergibt sich eine neue Frage: Bedarf es eines Hammelsprungs, um festzustellen, dass bei 27 Anwesenden (von 620 Abgeordneten), wie bei der Abstimmung zum Meldegesetz, nicht die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.
Alle Antworten auf "Direkt zur Kanzlerin!" werden im Auftrag der Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung verfasst.
Die Abstimmung funktioniert wie das Spiel "Tau-Ziehen". Eine Stimme für einen Beitrag "zieht" seinen Punktestand um einen Punkt nach vorn, eine Stimme gegen einen Beitrag zieht seinen Punktestand um einen Punkt zurück. Auf diese Weise entsteht ein positiver oder negativer Punktestand. Beantwortet werden die Beiträge mit dem besten positiven Ergebnis.
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am 23. Juli 2012
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