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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Ireneusz Kolata am 04. Januar 2016
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Die Kanzlerin direkt

Familienzusammenführung

Liebe Frau Kanzlerin !
Das ist eine große bitte an Sie.
Ich komme aus Polen, seit 1989 Deutsche Staatsangehörigkeit, bin 52 und meine frau 45 Jahre alt.
Bin über neun Jahre geschieden gewesen.
Am 26.11.2016. in meinem Stadt Düsseldorf habe eine Frau aus der Ukraine geheiratet.
Wir haben gedacht, nach dem Heirat fangen wir zusammen ein neues Leben.
Leider meine Frau musste Deutschland verlassen, weil man hat uns erklärt, das Sie eine Visum braucht (Familienzusammenführungsvisum).
Wir haben alle Unterlagen, außer Zeugnis in Deutsche Sprachkenntnisse in Niveau A1. Meine Frau lernt intensiv Deutsch, aber erste Prüfungen sind in Februar 2016, und bis Sie wieder in Düsseldorf ist müssen wir leicht bis Mai 2016 rechnen.
Sie wohnt und Arbeitet seit über vier Jahren in Stettin in Polen, auch aktuell. Sie ist eine Kinderärztin (Kinderneurologe Spezialist).
Sie will in Deutschland weiter in Beruf Arbeiten, deswegen hat das noch mehr sind, in Deutschland Deutsche Sprache zu lernen.
Ich möchte Sie bitten, ob Sie Liebe Frau Merkel nicht machen können, das Deutsche Botschaft in Warschau verzichtet auf dieser A1 Zeugnis, als Ärztin muss Sie so wie so andere Niveau erreichen.

Liebe Frau Merkel, führ Ihre mühe führ so ein kleinen Mensch wie ich ein Hausmeister aus Düsseldorf, hoffe ich eines Tages mich bei Ihnen Persönlich Bedanken zu können.

Frohe Weinachten und Alles Gute in Neuem Jahr 2016.

Mit freundlichen Grüßen
Ireneusz Kolata