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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Hartmut Adler am 27. April 2016
10467 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Zuverdienst bei der Witwenrente

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.
Ich habe eine Frage an Sie.
Meine Frau ist 2010 verstorben. Wir waren fast 40 Jahre Selbstständig, mußten aber wegen der Erkrankung meiner Frau das Geschäft aufgeben.Nach dem Tot meiner Frau bekomme ich eine Witwern Rente. Da die Krankheit meiner Frau viel Geld gekostet hat und die Rente meiner Frau und sonstige kleine Einnahmen meinerseits nicht zum Leben reichen, habe ich eine feste Anstellung angenommen. Mein Alter ist 67 Jahre.
Jetzt hat mir die Rentenversicherung jedes Jahr ein Formular zugesende, wo ich meinen Verdiienst angeben mußte.
Nach dem zusenden und Überprüfung der Rentenversicherung
wurden mir knapp 200,-Euro monatlich von der Rente abgezogen.Damit ich den alten Rentenbetrag weiter von der Rentenkasse bekommen könnte müßte ich bei meinem Arbeitgeber viele Stunden weniger arbeiten. Damit ist der Arbeitgeber natürlich nicht einverstanden.Was soll ich machen? Entweder muß ich die Arbeit aufgeben und dann
vom Sozialamt leben oder den Staat betrügen und mir Schwarzgeld dazuverdienen. Meine Frau hat doch auch die ganzen Jahre , in der Sie gearbeitet hat,in die Rentenversicherung eingezahlt. Warum klaut der Staat mir jetzt einen großen Teil meiner Witwern Rente nur weil ich Arbeite und dem Staat nicht zu Last fallen will. Wahrscheinlich haben deshalb so viele Leute keine Lust zum arbeiten da Sie vom Staat nur ausgenommen und betrogen werden.
Ich hoffe Sie Frau Bundeskanzlerin können mir eine Antwort darauf geben.
Mit freundlichen Grüßen.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. Juni 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Adler,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Beurteilung oder eine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit vornehmen kann und darf.

Grundsätzlich ist es so: Die Hinterbliebenenrente ist eine vorwiegend fürsorglich begründete Leistung. Sie wird ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers, also des Hinterbliebenen, und ohne erhöhte Beitragsleistung des Versicherten gewährt. Da die Witwenrente einen Unterhaltsersatz darstellt, wird grundsätzlich jedes andere Einkommen oberhalb des Freibetrages eingerechnet. Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 771,14 Euro und in den neuen Bundesländern bei 714,12 Euro im Monat.

Weitere Informationen:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a815-r...

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/con...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Gerd Versteeg
    am 27. April 2016
    1.

    Hallo Herr Adler,
    das mit Ihrer Frau tut mir leid. Ihre Situation wird sich, leider, auch nicht durch diese Anfrage verbessern. Gerade in Sachen Witwen, oder Witwerrenten ist dieses System mehr als ungerecht.
    Niemand von der jetzigen Bundesregierung kann und will Ihnen keine befriedigende Antwort geben. Sie werden nur Worthülsen und vorgefertigte Statements bekommen. Warum? Weil Ihr Schicksal der Regierung schlicht und ergreifend völlig egal ist.

  2. Autor Hartmut Adler
    am 27. April 2016
    2.

    Danke Herr Versteeg,
    Danke für Ihren Kommentar. Wenn ich auch keinen großen Erfolg mit meiner Anfrage bei der Bundeskanzlerin habe, bin ich erst einmal meinen Frust losgeworden. Auch bei dem Vorschlag das Rentenalter auf 70Jahre raufzusetzen, wird nur damit gerechnet das viele dieses Alter nicht erreichen und der Staat das über 40 Jahre eingezahlte Geld der Versicherer so ohne große Umstände einbehalten kann. Für den Staat ist es ja auch eine Milchmädchen Rechnnung, wenn Mann den MENSCHEN DAS Geld von der Rente abzieht, müssen sie es anschließend aus der Sozialkasse zahlen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 01. Mai 2016
    3.

    Nicht nur die *Witwenrente* allein muss noch einmal auf
    die Wagschale sondern die gesamte Rentenpolitik.
    .
    Es kann nicht sein, dass alte Leute mit 500 Euro in die
    Rente geschickte und gezwungen werden, jedes
    Jahre einen Bettelbrief ans Amt zu schicken.
    .
    Prof. Dr. Kurt Biedenkopf CDU schlug eine Grundrente
    vor. Zu dem die Rentner in Würde leben und sterben
    können. Dieser Vorsch sollte noch einmal
    auf den Prüfstand.

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