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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Franz Pichlmeier am 29. August 2016
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Innenpolitik

Einsatz der Bundeswehr im Inland

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ist es nicht möglich, Angehörige der Bundeswehr im Bedarfsfall im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung befristet in den Polizeidienst zu übernehmen? Die betroffenen Personen könnten voher bereits eine Zusatzausbildung durchlaufen, die sie dazu befähigen müsste.
Vorteile:
- die BW würde nicht im Inland aktiv sein;
- bei der Polizei muss nicht Personal vorgehalten werden für einen "Notfall";
- die freiwilligen BW-Angehörigen, die sich dazu bereit erklären würden, könnten dafür ein Zusatzgehalt bekommen;

Ich denke, diese Möglichkeit (Arbeitnehmerüberlassung) würde für alle vorteilhaft sein und müsste ohne Änderung des GG realisierbar sein.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Pichlmeier

(Weiter so)