Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor M. Albrecht-Boudjakdji am 26. April 2017
8451 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Aberkennung eines Bürgerlichen Grundrechts

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

In Anerkennung Ihrer Haltung sowohl in der Flüchtlingsfrage als auch gegenüber Donald Trump beabsichtigte ich zum ersten Mal in meinem Lebenbei der nächsten Bundestagswahl nicht für die SPD, sondern für Ihre Partei, die CDU zu stimmen.

Dies wird nun wahrscheinlich nicht stattfinden, da mir das bürgerliche Grundrecht der Teilnahme an den Wahlen aberkannt wird.

Mein Verbrechen: ich lebe seit 50 Jahren in Frankreich.

Ich bin Deutsche, habe mich nie darum bemüht eine andere Staatsangehörigkeit zu erwerben. Deutschland ist mein Land, ich habe meine Kinder deutschsprachig erzogen. Als Deutschlehrerin an einer französischen Hochschule habe ich mich stets bemüht, meinen Studenten nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch die deutsche Kultur und Lebensart nahezubringen. Zwei bis dreimal pro Jahr halte ich mich mit meiner Familie in Deutschland auf, pflege den Kontakt zu Familie und Freunden.

Wem ist damit gedient, mir und anderen Deutschen im Ausland das Wahlrecht und damit praktisch die Existenz als deutsche Staatsbürger abzusprechen? Welche juristische Grundlage rechtfertigt diese Massnahme? Soll ich das Gesetz umgehen und mich formhalber mit einem Wohnsitz bei Freunden in Deutschland wieder anmelden? Mein Selbstverständnis als deutsche Staatsbürgerin lässt ein solches Verhalten nicht zu.

Mein Problem mag vielen völlig nebensächlich erscheinen, für mich ist es von der grössten Bedeutung.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.

Hochachtungsvoll,

Monika Albrecht-Boudjakdji

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. Mai 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Albrecht-Boudjakdji,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Politik in Deutschland und an den Wahlen zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017.

Grundsätzlich gilt, dass im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland nicht mehr gemeldet sind, ebenfalls wahlberechtigt sind und an den Bundestagswahlen teilnehmen können.
Voraussetzung hierfür ist allerdings gemäß Paragraph 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes,
dass Sie entweder
1.) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt, in einem Zeitraum vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
2.) wenn Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Ob Sie persönlich die Voraussetzungen der oben unter 2.) genannten Regelung erfüllen und möglicherweise wahlberechtigt sind, können wir von hier aus nicht beurteilen.

Die Entscheidung, ob Sie wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, fällt die für Sie zuständige Gemeinde in Deutschland. Das ist die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Da die in Deutschland nicht mehr gemeldeten Deutschen nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie dies bitte gesondert in Ihrer früheren Gemeinde in Deutschland beantragen.

Konkrete Details zum Verfahren, einschließlich Beispielfälle, wann eine Wahlberechtigung vorliegen könnte ebenso wie Informationen zur rechtlichen Begründung der vorhandenen Regelungen, entnehmen Sie bitte den beigefügten ausführlichen Hinweisen:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/inf...
https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c4...
https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/49fd7b4e-436c-45c...
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/...
http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3994680/Daten/6...
https://www.bundestag.de/blob/423388/66e1d53be6617955212d...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 26. April 2017
    1.

    .. Das ist ja ein Ding: Die Deutschtürken in Deutschland
    wählen für die Türkei und die Deutschen im Ausland
    können nicht für Deutschland wählen....
    Da muss angeglichen werden bitte !

  2. Autor Hartwig Gebmayer
    am 26. April 2017
    2.

    Sie leben schon 50 Jahre in Frankreich und wollen in Deutschland wählen? Sorry, auch wenn sie einen Deutschen Pass haben, finde ich ihre Forderung schon fast frech. Sie leben in Frankreich und wollen mit bestimmen, welchen Parteien und Politiker hier in Deutschland lebende Bürger zukünftig ertragen müssen?
    Wenn das so wäre, möchte ich auch in Frankreich wählen dürfen. Dann hätte 'Marine Le Pen' schon eine Stimme mehr. Was passiert wenn sie dann auch gewinnt, ist mir doch egal. Ich lebe doch hier in Deutschland.
    Ich hoffe sie verstehen, das ihre Forderung Unsinn ist.

  3. Autor Felizitas Stückemann
    am 27. April 2017
    3.

    Zu 3.: Dann fangen wir mal gleich an, den Deutschtürken,
    die nicht einmal in der Türkei geboren sind, aber einen
    Türkenpass haben, das Wahlrecht für die Türkei zu nehmen !!
    Denn dieses Referendum wurde zum Unsinn, Herr Gebmayer!
    Vgl. hierzu Komm.1: Stimme voll zu !

  4. Autor Yan Suveyzdis
    am 22. Mai 2017
    4.

    "Deutschland respektiert, dass mehr als drei Millionen Menschen hier ihre Wurzeln in der Türkei haben..."
    s. Antwort
    im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. April 2017 "Wahlrecht von Deutsch-Türken"
    ---
    respektiert Deutschland EIGENE BÜRGER in Ausland?

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