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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Maria Schölch am 08. Juni 2008
24226 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Gilt das Tierschutzgesetz nicht für Bundesbehörden?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir wenden uns heute mit folgender Frage bzw. Anliegen an Sie:

Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde 2006 mit dem Abzug der amerikanischen Truppen aus Deutschland begonnen, so auch in Kitzingen und Giebelstadt bei Würzburg. 2008 geht es in Würzburg weiter. Die Areale wurden der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergeben.

Seit über 15 Jahren hatte die Katzenhilfe in und um Würzburg e.V. Zutritt zu den Kasernen und hat gemeinsam mit den Amerikanern aktiven Tierschutz betrieben. Auf den Kasernengeländen wurden mit Einverständnis der US-Streitkräfte Futter- und Schlafhäuschen aufgestellt und die frei lebenden, größtenteils verwilderten Katzen gefüttert. Falls notwendig wurden die Tiere eingefangen, kastriert und tiermedizinisch behandelt.

Mit Übergabe der Kasernengelände an die Bundesbehörde BimA wurde den Tierschützern der Katzenhilfe Würzburg der Zutritt zu den Arealen verweigert, obwohl sich zu diesem Zeitpunkt noch eine große Anzahl Katzen auf den Geländen aufhielten. Diese wären ohne die regelmäßige Versorgung mit Futter und Wasser, ohne tierärztliche Versorgung und ohne Möglichkeiten zum Überwintern dem sicheren Tod geweiht gewesen. Darüber hinaus hätten sich die Tiere ohne unser Eingreifen wieder unkontrolliert vermehrt, was zu noch größerem Leid geführt hätte.

Selbst mit Unterstützung einer Rechtsanwältin und in monatelangen Verhandlungen gelang es der Katzenhilfe Würzburg nicht, die Behörde davon zu überzeugen, dass diese Tiere von menschlicher Hilfe abhängig sind. Eine Unterschriftensammlung mit tausenden Unterschriften, eine Demonstration vor der Würzburger Zweigstelle der BimA, zahllose Artikel in den Medien, Unterstützung durch Kommunal- und Bundespolitiker ließen die BimA völlig unbeeindruckt.

Bis zum heutigen Tage müssen die Tierschützer die verbliebenen Katzen unter widrigen Umständen am Rande der Kasernen außerhalb der Zäune versorgen bzw. versuchen diese einzufangen und anderweitig unterzubringen. Sämtliche Kosten für Fangaktionen, tierärztliche Behandlung, Unterbringung in geeigneten Gnadenhöfen, Fahrt- und Futterkosten wurden ausschließlich von den Tierschützern durch Spendengelder oder aus deren Privateinkünften finanziert.

Dies ist kein lokales Problem sondern ein bundesweites, denn überall in Deutschland wurden und werden US-Stützpunkte verlassen und überall kämpfen Tierschützer mit der Ignoranz dieser Behörde.

Die Bundesregierung will das Ehrenamt stärker fördern. Für die Ehrenamtlichen der Katzenhilfe Würzburg gilt dieser Fördergedanke anscheinend nicht, im Gegenteil: ihnen werden durch eine Bundesbehörde noch zusätzliche Schwierigkeiten bereitet, von einer Beteiligung des Bundes an den Kosten ganz zu schweigen.
Gemäß § 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schützt der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen UND DIE TIERE.
Gemäß § 3 Nr. 3 TierSchG ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen ODER ES ZURÜCKZULASSEN, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
Daher stellen wir Ihnen die Frage: Gilt das Grundgesetz und das Tierschutzgesetz nicht für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, Frau Bundeskanzlerin, die ehrenamtlichen Tierschützer in Deutschland in dieser Angelegenheit zu unterstützen? Bzw. Dass der Bund für die Versorgung der Tiere, die sich bei der Übergabe auf den Arealen befanden aufkommt.
Ihrer Antwort sehen Tierfreunde deutschlandweit mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Schölch
Kassenwartin

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Juli 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schölch,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass dem Bundesfinanzministerium - es hat die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - zu diesem Thema eine schriftliche Anfrage einer Bundestagsabgeordneten vorliegt.

Wir bitten um Verständnis, aber wir möchten die Antwort des Ministeriums abwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung