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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Alexander Hartung am 31. Oktober 2016
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Die Kanzlerin direkt

Hinweis auf Lücken im Bezug auf das Insolvenzverfahren in Deutschland

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

durch Gespräche mit Fachkräften im Bereich der Insolvenzverwaltung sind einige Fragen über das Insolvenzverfahren in Deutschland aufgetaucht. Hier geht es in erster Linie um Lücken, die dieses Verfahren meines Erachtens hat.

1. Sollte ein Schuldner der Insolvent ist ins Ausland flüchten, können offene Beträge nicht mehr eingetrieben werden.
Das Auffinden der Person ist in Europa in der Regel nicht das Problem, sollte sich die Person aber in andere Länder absetzen kann man diesen in der Regel nicht mehr folgen um offene Beträge ein zu fordern.

2. Auch sollte jemand wissentlich Eigentum veräußert haben (in den letzten 10 Jahren vor der Insolvenz) kann dies vom Käufer ohne Erstattung zurück geholt werden. Der Käufer kann dann auf Schadenersatz klagen, die Schulden fließen nicht in das Insolvenzverfahren mit ein, aber ein Prozess mit Schadenersatz macht wenig Sinn, wenn der Käufer sein Geld nicht bekommt und dadurch selbst in die Insolvenz rutschen könnte, Schließlich müsste dieser dann statt seinen Kredit ab zu tragen und wieder monatlich Miete zahlen und den Kredit ab zahlen. Der Käufer wird also vom Staat im Regen stehen gelassen, da eine Regulierung des Schadens erstmal nicht möglich ist.

Meines Erachtens sind dies zwei Dinge, die in der heutigen Gesellschaft nicht geschehen sollten, gerade im Bezug auf eine internationale Gemeinschaft und der Solidarität mit anderen Bürgern in Deutschland.

Ich bedanke mich führ Ihr Interesse und für Ihre bisher geleisteten Dienste und verbleibe

mit freundlichen Grüßen