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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor willi hecker am 24. April 2017
10802 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

rente

Sehr geehrte Kanzlerin ich kann nicht verstehen warum ich von meiner gesetzlichen Rente plus Betriebsrente Steuer zahlen muß ich habe doch schon 45Jahre dafür Steuer zahlen müssen warum machen sie es nicht so das ein Rentner bei einem einem gewissen Betrag der sagen wir mal bei 2500euro netto Steuer zahlen muß dann könnten diese Rentner noch immer gut davon Leben.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. Mai 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hecker,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit dem 1. Januar 2005 wird die Besteuerung verschiedener Arten von Alterseinkünften schrittweise angeglichen. Typische Alterseinkünfte sind etwa Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen, aber auch Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.

Hintergrund dieser Angleichung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002. Darin hat es den Gesetzgeber verpflichtet, Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig steuerlich gleich zu behandeln. Denn während Pensionen generell in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen, galt dies für die gesetzliche Rente bis 2005 nur für den sogenannten Ertragsanteil.

Durch das Alterseinkünftegesetz steigt deshalb seit 2005 der Anteil der zu versteuernden Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung langsam und in kleinen Schritten an. Der zu versteuernde Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Menschen, die 2017 in den Ruhestand gehen, müssen Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu 74 Prozent versteuern. 26 Prozent bleiben für die Steuer unberücksichtigt. Dieser bei Renteneintritt ermittelte Freibetrag bleibt dauerhaft festschrieben. Erst ab 2040 und später unterliegt die gesetzliche Rente dann in voller Höhe der Besteuerung.

Ein wichtiges Motiv für diesen gleitenden Übergang ist – neben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – der demografische Wandel. Mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung werden Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung erst dann versteuert, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also im Alter und in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als in der Erwerbsphase. Die Beiträge zur Altersvorsorge bleiben in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert und bieten damit einen Anreiz für die private Altersvorsorge.

Insgesamt gilt der für das deutsche Steuersystem leitende Grundsatz der Leistungsfähigkeit. Das heißt, dass sich die Höhe der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bürger richtet. Auch wenn Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2040 zu 100 Prozent zu versteuern sind, bleiben niedrige Einkommen durch den Steuerfreibetrag geschützt. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2017 bei 8.820 Euro und wird regelmäßig angepasst. Nur Einkünfte, die über diesem Betrag liegen, werden zur Steuerberechnung herangezogen. Zudem können auch Rentner bestimmte Posten von der Steuer absetzen. Dazu gehören etwa die Werbungskostenpauschale (102 Euro jährlich) oder die Sonderausgabenpauschale (36 Euro jährlich). Auch die anrechenbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Rentner von der Bemessungsgrundlage abziehen. Dieses Verfahren schützt den Einzelnen vor einer finanziellen Überforderung und entspricht dem Gedanken, dass Bürger mit hohem Einkommen höhere Abgaben leisten als diejenigen mit geringem Einkommen.

Ausführliche Informationen zur Besteuerung von Alterseinkünften finden Sie in einer Broschüre des Bundesfinanzministerium unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Download...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor bbb rrr
    am 24. April 2017
    1.

    Ein Fall im Bekanntenkreis :
    ca. 1000 Euro Rente
    Finanzamt fällt ein das sie doch Steuererklärung
    machen muss. Für die letzten 4 Jahre.
    Ergebnis: Fast 700 Euro Nachzahlung für die letzte
    4 Jahre. Zahlbar innerhalb eines Monats.
    Folge dieser Sache.
    Die 82jährige Frau erleidet einen Zusammenbruch.
    Krankenhausaufenthalt.

  2. Autor Hartwig Gebmayer
    am 24. April 2017
    2.

    Leider hat auch das Bundesverfassungsgericht erst im Dezember 2016 die (Doppel-)Besteuerung von Altersbezügen mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt:

    http://www.mdr.de/nachrichten/rentenbesteuerung-rechtens1...

    Da kann nur der nächsten Klageweg helfen, aber wer macht es? Letztlich, wo kein Kläger, da kein Richter.

    Von Frau Merkel und deren Gefolge kann bestimmt keine Hilfe erwartet werden.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 26. April 2017
    3.

    Viele Rentner machen ihre Armut krank. Aber sterben können
    sie auch nicht, weil sie nicht einmal das Geld für ein
    würdevolles Begräbnis haben.

  4. Autor Andreas Niehof
    am 01. Mai 2017
    4.

    Der Rentenberater informiert;
    Für die Rente sind als Erwerbsersatzeinkommen Steuer zu zahlen und mit gewissen Ausnahmen ist das auch rechtens. Man sollte jedoch Steuerrechtliche oder aber Rentenrechtliche Hilfe aufsuchen um die Problematiken vorab zu klären. Warten bis ein Bescheid kommt hilft da wenig.

    Info: http:www.kanzlei-niehof.de

  5. Autor Yan Suveyzdis
    am 22. Mai 2017
    5.

    Die reichen Rentner(in) bekommen von der Rentenanpassungen wesentlich mehr, als die armen Rentner(in).
    ---
    Warum sollen sie die Steuern noch zahlen??????...
    ---
    Ungerecht!!!!!!! Frau Merkel...

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